StartseitePublikationenBernd HainmüllerKonzeption der Freiburger Kooperationsklassen

Konzeption der Freiburger Kooperationsklassen

Bernd Hainmüller

Mit diesem Report möchten Ihnen das Kooperationsmodell Berufschule - Hauptschule vorstellen (Stand:2008).

1. Entstehungsgeschichte der Koop

Mit einem im April 1997 eingerichteten „Runden Tisch Hauptschule“ brachte das baden-württembergische Kultusministerium das Reformprogramm „Impulse Hauptschule“ auf den Weg. Parallel dazu wurde ein Sachverständigenrat „Berufliche Bildung“ einberufen. Ausgehend von der Kritik an der Hauptschule, sie sorge nicht für die notwendige „Ausbildungsfähigkeit“ ihrer Absolventen, sollte der mit Vertretern aus Wirtschaft, Gremien, Verbänden und Schulen besetzte „Runde Tisch Hauptschule“ versuchen, eine tragfähige Antwort auf die Frage zu finden, wie Hauptschülerinnen und Hauptschülern auch in Zu-kunft den Zugang zu attraktiven Berufen verschafft werden und Grundlagen für die künf-tige Lebensbewältigung in Familie, Freizeit und Beruf gelegt werden können.

Da das Schulversuchsmodell „Koop“ so erfolgreich war, wurde es im Schuljahr 2004/2005 zu einer Regelform der Werkrealschule/Hauptschule erweitert und steht so im Schulgesetz von Baden-Württemberg:

§ 6 Werkrealschule,Hauptschule
Absatz 3: "Für Schüler,deren Hauptschulabschluss gefährdet ist, kann im Anschluss an Klasse 8 ein zweijähriger Bildungsgang eingeführt werden, in dem Klasse 9 der Werkrealschule und das berufsvorbereitungsjahr (§10, Abs. 2) verbunden sind. 

Rechtsgrundlage ist die Verordnung des KM über die Ausbildung und Prüfung in Kooperationsklassen Werkrealschule und Hauptschule-Berufliche Schule (Kooperationsklassen VOvom 28.5. 2008 (KuU. S.106/2008 zuletzt geändert am 11. 4. 2012 (Ku.U. S.69/2012. Die ministeriellen Vorgaben der Kooperationsklassen als Versuchsschulen wurden in wesentlichen Bereichen in die Verordnung übernommen, allerdings gibt es Abweichungen zwischen den inzwischen verbindlichen Regelungen und den ursprünglichen Modellversuchsklassen. Wir rekurrieren hier auf die wesentlich weitergehenden Regelungen des Modellversuchs-Status, die das Ursprungskonzept "unverwässert" lassen: 

  • Es soll eine enge Verbindung zwischen beteiligten Hauptschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr der jeweils kooperierenden Berufsschule aufgebaut werden.

  • Die Schüler werden sowohl von Berufschullehrern, als auch von Hauptschullehrern unterrichtet. Der Übergang vom ersten ins zweite Jahr ist fließend. Es gibt keine Versetzungsordnung, Zeugnisse werden nach dem ersten Jahr durch Berichte und Gespräche ersetzt. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler über Leistungsstand, Entwicklung, Lern-fortschritt und mögliche Perspektiven informiert.

  • Am Ende des zweiten Jahres wird die Abschlussprüfung im BVJ abgelegt, so dass die Schülerinnen und Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss erhalten.

  • Stundentafel und Inhalte werden nicht in einem Lehrplan vorgegeben, sondern müssen von den beteiligten Schulen im Hinblick auf den Abschluss erstellt und prozesshaft weiterentwickelt werden

2. Ziele der Kooperationsklasse

Die Einrichtung einer KOOP-Klasse in Freiburg begann am Ende des Schuljahres 1996/1997. Inzwischen haben ca. 140 Schüler/innen den zweijährigen Kurs mit großem Erfolg absolviert. Drei wesentliche Ziele wollen wir erreichen:

* Vermittlung des für die Erlangung der Hauptschulprüfung nötigen Wissens durch fä-cherübergreifende und fächerverbindende Unterrichtssequenzen ( „Schultraining“).

* Vermittlung einer vorberuflichen Qualifizierung durch alternierende Angebote in Werkstätten der Berufsschulen („Berufs- und Arbeitstraining“).

* Vermittlung von Schlüsselqualifikationen im persönlichkeitsbildenden Bereich mit Hil-fe von Projekten unter Einbeziehung sozialpädagogischer und erlebnispädagogischer Elemente („Überlebenstraining“)

* Die Schüler sollen also einen Hauptschulabschluss erwerben und am Ende entweder eine Berufsausbildung im dualen System aufnehmen oder eine Arbeit finden.

3. Das Freiburger Konzept

Die ,,Zweijährige KOOPERATIONSKLASSE Hauptschule-Berufsschule“ wurde ab dem Schuljahr 1998/99 für den Hauptschulbereich in der Albert-Schweizer-II Haupt/Werkrealschule nach einer planerischen Vorlaufzeit von einem Schuljahr für Schüler aller Freiburger Hauptschulen eingerichtet, welche auf Grund von erheblichen Lern- und Leistungsdefiziten keine Chance besitzen, nach dem fünfjährigen Besuch der Hauptschule die Hauptschulabschlussprüfung (HAP) auf herkömmlichem Wege zu bestehen.

Dabei kann es sich um Jugendliche handeln, die beispielsweise über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen oder leistungsschwach, aber motiviert sind. Oftmals ist es die letzte Chance der SchülerInnen eine Abschlußqualifikation zu erlangen.

Die Kooperationspartner des „Freiburger Kooperationsmodells“ sind:

Von seiten der Hauptschulen die Albert-Schweitzer-Schule II in Freiburg- Landwasser

Von seiten der Berufsschulen die Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule, die Gertrud - Luckner- Gewerbeschule und die Edith-Stein-Gewerbeschule – alle angesiedelt im Berufsschulzentrum Bissierstrasse17.

Im ersten KOOP-Jahr liegt die Federführung des Modells bei der Hauptschule, im zweiten Jahr bei der Friedrich-Weinbrenner Gewerbeschule.

Die Klassengröße beträgt maximal 16 Schüler/innen pro Klasse. Der Unterricht findet in Klassenzimmern der Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule statt.

Von beiden Schularten wurden entsprechende Ressourcen eingebracht und die Lehrpläne der unterschiedlichen Fächer wurden aufeinander abgestimmt.

Zusätzlich zu den unterrichtenden Lehrern begleiten das Projekt eine Sozialarbeiterin und ein Sozialarbeiter des BBQ, welche sich vor allem um den Bereich Berufsvorbereitung, Praktika- und Lehrstellenfindung, sowie eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern und Eltern bemühen. Ebenso arbeitet bei uns eine heilpädagogische Fachkraft, welche für Kriseninterventionen und dem Kontakt zu Jugendhilfeeinrichtungen und zu den Familien zuständig ist.

4. Zielgruppe / Klientel

Die Zielgruppe für Kooperationsklassen sind Schülerinnen und Schüler, die mit den traditionellen schulischen Angeboten den Hauptschulabschluss voraussichtlich nicht erreichen können. Dabei handelt es sich um:

* Jugendliche , die über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen

* Jugendliche, die leistungsschwach, aber motiviert sind.

* Jugendliche, die ein starres, unflexibles Schulsystem über kurz oder lang überlasten würde. Bevor sie zu Sozialhilfeempfängern werden, versuchen wir, ihnen eine letzte Chance zu bieten.

* Jugendliche, deren Eltern mit sich und den Jugendlichen überfordert sind

* Jugendliche, die in kein gängiges System passen und einen Neuanfang für sich brauchen

In die Freiburger KOOP-Klassen müssen die teilnehmenden Schüler gemäß dem erarbeiteten Projektprofil ein Mindestmaß an Voraussetzungen mitbringen, die für das Gelingen oder Scheitern des Modellprojekts konstitutiv sind. Hierfür veranstalten die Lehrkräfte der ASSII für die Bewerber ein Bewerbungs – Center (Assessment-Center) , in dem das soziale Verhalten, die Motivation und der Leistungswille beobachtet werden.

Wird ein Schüler aufgenommen, wird zwischen den beteiligten Eltern, Schülern und Lehrern ein Lernvertrag unterzeichnet, der die Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten festhält.

Seitens der Schulen erwarten wir von den Schüler/innen ein hohes Maß an Bereitschaft, sich durch verschiedene Lernorte, neue Unterrichtsformen und gezielte Einzelfallförde-rung auch im sozialpädagogischen Bereich, entscheidungsfähig darüber zu werden, wie ihre zukünftige Berufs- und Lebenslaufbahn aussehen soll. Die KOOP- Klasse sollte als einmalige Chance begriffen werden, einen Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zu haben.

5. Bausteine der konzeptionellen Arbeit in Koop

5.1 Wechsel des Lernortes

a) Eine positive Rahmenbedingung ist der Umstand, dass der Unterricht nicht in den Räumen der Hauptschule, sondern in der Berufsschule stattfindet.

Dadurch, dass dort hauptsächlich Erwachsene unterrichtet werden, fühlen sich die Schüler von vornherein nicht als Kinder behandelt.

b)Die Berufsschulatmosphäre stellte auch eine gewisse „Ernsthaftigkeit“ her und machte deutlich, dass Lernen notwendig ist. Immerhin gehen rund 2.200 Altersgenossen Tag für Tag zum Unterricht – als Teil ihrer Berufsausbildung. Unsere Schüler haben so Menschen vor Augen, die den Übergang vorläufig geschafft hatten und keine Veranlassung hatten, sich wie Kinder aufzuführen – sie nötigen umgekehrt unseren „Kleinen“ einen gehörigen Respekt ab, sich zu benehmen. Wer legt sich schon freiwillig in der Pause mit einem stämmigen Maurer- oder Malerlehrling im 3. Lehrjahr an?

c)Dazu gehört auch ein funktionierender Kiosk, die ruhige Pausenhofatmosphäre, längere Pausen nach dem anderthalbstündigen Unterricht und nicht zuletzt die Raucherlaubnis auf dem Schulgelände

5.2 Ein festes Regelwerk

Ein fest ausgearbeitetes Regelwerk, was in der KOOP-Klasse erlaubt ist und was nicht, ist die Basis der gemeinsamen Arbeit von Eltern, Schülern und Lehrern. Dabei wird auch auf die Sanktionen hingewiesen, die einem Regelverstoß folgen.

Eine „verlässliche“ Unterrichtsstruktur von Seiten der Lehrer muss gewährleistet sein: Unterricht darf nicht ausfallen, sonst könnte mancher Schüler auf alte Gleise geraten

5.3 Konsequente Sanktionierung von Fehlzeiten

Der Lernvertrag sieht vor, dass sich ein Schüler noch am Morgen des Fehltages vor Unter-richtsbeginn um 7 Uhr 50 telefonisch entschuldigen lassen muss

Dazu erhält jeder Schüler als Aufkleber für den Geldbeutel 6 Telefonadressen. Kommt dieser Anruf nach 8 Uhr nicht, wird sofort zu Hause angerufen, um sich nach den Grün-den für das Fernbleiben vom Unterricht zu erkundigen. Meldet sich niemand, suchte der alarmierte Heilpädagoge die Wohnung auf. Einige Schüler werden so aus dem Bett „ge-klingelt“ (manchmal auch die Eltern). Erst nach dieser Abklärung wird in das Klassenbuch entweder „entschuldigt“ oder „unentschuldigt“ eingetragen. Fehlt ein Schüler länger als drei Tage, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Der Schüler wird nach dem gängigen Arbeitsrecht abgemahnt ( Ermahnung, Verwarnung, Verweis) Es geht also um das Trainieren von Regeln, die im Arbeitsleben ein großes Ge-wicht haben und deren Nicht-Beachtung zu fristloser Kündigung führt. Das ist genau das, was nach der Aufnahme einer Berufsausbildung nicht passieren soll.

5.4 Ganztägige Ansprechbarkeit der Lehrer

Der Lernvertrag stellte jedem Schüler frei, bei persönlichen Problemen den Klassenlehrer oder die beiden von außen kommenden Betreuer auch unter Umgehung der Eltern direkt anzusprechen (z.B. bei Strafsachen oder Schwangerschaften). Diese Möglichkeit erweist sich als sehr hilfreich, Konflikten vorzubeugen und in akuten Krisensituationen sofort rea-gieren zu können. Sowohl der Heilpädagoge als auch die sozialpädagogischen Fachkräfte halten ständig Kontakt zu den Jugendlichen, sprechen diese auch immer wieder direkt auf Probleme an und begleiteten sie durch den Alltag, was der Klassenlehrer wegen des anfallenden Arbeitsaufwandes allein nicht leisten kann.

Alltagsbegleitung bedeutete aber auch, die betreffenden Jugendlichen immer wieder an Termine zu erinnern, fehlende Unterlagen einzufordern, Einzelgespräche über Bewer-bungsmöglichkeiten zu führen, Praktikaplätze vorzuschlagen, Telefonate zu organisieren und so miteinander „im Gespräch“ zu bleiben. Die Rolle der externen Betreuer unterscheidet sich somit deutlich von der der Lehrkräfte. Das sehen auch die Jugendlichen so. Die „Beratungsfunktion“ der Betreuer ergänzte die „Unterrichtsfunktion“ der Lehrer: An wen man sich bei welchem Problem wandte (oder nicht), wissen die Jugendlichen nach einiger Zeit.

5.5 Regelmäßige außerunterrichtlichen Aktivitäten

Um die wenig entwickelten sozialen Kompetenzen der Schüler zu stärken, gibt es neben dem Unterricht Schullandheimaufenthalte, Betriebserkundungen, Ortsbegehungen und Freizeiten. Im Zentrum der außerunterrichtlichen Freizeitaktivitäten stehen team building activities, vorbereitet und durchgeführt von Lehrern, dem BBQ und pädagogischem Fach-personal..

5.6 Regelmäßige Hausbesuche

Um die Zusammenarbeit mit den Eltern zu stärken, sind Hausbesuche zum verbindlichen Bestandteil der Kooperation von Schule und Elternhaus erklärt worden. Der Klassenlehrer besucht gemeinsam mit dem Heilpädagogen insgesamt zwei bis dreimal pro Jahr alle 10-17 Erziehungsberechtigten zu Hause, um Fortschritte und Probleme im Beisein des betreffenden Schülers gemeinsam zu besprechen. Die Hausbesuche, im Schnitt ein bis zwei Stunden pro Schüler, gewähren tiefe Einblicke in die Lebenswelt unserer Schüler und in die spezifi-sche Lebenssituation, die möglicherweise zu ihren Problemen in und mit der Schule geführt hatten. Durch die direkte Kooperation mit den Eltern wird eine Basis geschaffen, die es ermöglichte, alle Vorkommnisse sofort zu besprechen und einander umfassend zu informieren. Hier können einige „Schlupflöcher“ für Schüler geschlossen werden, weil klar wird, dass wir den Elternkontakt ernst nehmen und beleben.

5.7 Umgestaltung des Unterrichts

* Der Einsatz neuer Unterrichtsmethoden sowie lebensnaher, fächerübergreifender und projektorientierter Unterricht bilden eine vertrauensbildende Unterrichts- und Arbeitsatmosphäre. Die „Lehrerrolle“ verändert sch also erheblich.

* Es gibt sehr wenige Hausaufgaben. Zudem können die Schüler ihre Schulmaterialien im Klassenzimmer oder in Schließfächer dauerhaft deponieren. Der Schüler hat zum Unterricht also nur noch „sich selbst“ mitzubringen. Für den Schüler bedeutet das die Gewissheit, stets alles zur Verfügung zu haben, was gebraucht wird.

* Binnenzifferenzierter Unterricht: Arbeitsunterricht mit motorischen Elementen, der die Unterrichtsinhalte mit Tätigkeiten wie Ausschneiden und Einkleben von Arbeitsblät-tern, Gruppenarbeit und Arbeitsaufträgen verknüpft, wodurch sich eine abwechslungsreiche und dennoch ruhige Arbeitsatmosphäre ergibt, in der binnendifferenziert gearbeitet werden kann.

* Förderunterricht für Aussiedler: Während ein Teil der Klasse Englischunterricht hat, werden die Aussiedler durch gezielte Fördermaßnahmen in Deutsch begleitet.

* Werkstattunterricht: Die Werkstattstunden erstrecken sich jeweils über den gesamten Schulvormittag und werden „versetzt“ angeordnet: An einem Vormittag wird „Theorie-Unterricht“, am nächsten Tag „Praxisunterricht“ angeboten. Dieser Wechsel trägt sehr dazu bei, die Konzentrationsschwächen der Schüler auszugleichen.

6. Alltag der Schüler

Das Ziel des ersten Jahres besteht darin, Hauptschülern aus Klasse 8 ohne Versetzung nach Klasse 9 eine neue gute Bildungschance zu eröffnen, die es ermöglicht, den Übergang von der Hauptschule in das berufliche Schulwesen als Vorbedingung für den Übergang in die Arbeits- und Berufswelt zu erleichtern. Voraussetzung hierfür ist, dass bei diesen Schülern eine berechtigte Hoffnung darin gesehen wird, dass sie durch mehr berufsbezogene Beschu-lung einen Hauptschulabschluss erreichen können. Die Teilnahme beruht auf freiwilliger Basis, d. h. auf Antrag der Eltern zur Verlängerung der Hauptschulpflichtzeit.

7. Feste Aktivitäten im Rahmen der Koop

Wegen der individuellen unterrichtlichen Defizite eines jeden KOOP-Schülers gilt es, eine Unterrichtsform zu finden, die dem einzelnen und seinen spezifischen Bedürfnissen eben-so Rechnung trägt wie den gesetzten Zielen (Hauptschulabschluss plus Berufsausbildung). Hier einige Beispiele:

* Bei Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien beginnen wir in den ersten Wochen (unterstützt durch einen auf team building activities abgestimmten Schullandheimaufenthalt) mit dem Aufbau einer „pädagogische Atmosphäre“ um danach den herkömmlichen Unterricht umzustellen.

* Im Rahmen einer „Freiburger Sozialrallye“ müssen Behörden und andere Institutionen aufgesucht und befragt werden, die bei der zukünftigen Bewältigung des Alltags eine wichtige Rolle spielen (Wohngeldamt, Sozialamt, Führerscheinstelle, Finanzamt etc.).

* Die Schülerinnen und Schüler absolvieren in einem durch die Berufsgebleiter oder in Eigeninitiative gefundenen Ausbildungsbetrieb vier Praktika.

* Wir belegen einen in Kooperation mit dem DRK durchgeführten Erste-Hilfe-Kurs

* Wir besuchen eine Drogenklinik und führen in Zusammenarbeit mit "MOBS" (Mobile Berufsschulsozialarbeit) eine individuelle Drogenberatung durch

* Wir besuchen eine Bundeswehrkaserne und diskutieren mit einem Jugendoffizier die Entscheidung: Zivildienst oder Bundeswehr

* Es gibt eine sexualpädagogische Beratung und Information in geschlechtsgetrennten Gruppen mit Mitarbeitern von Pro Familia und Wildwasser e.V. (ohne Lehrer)

* In einer Lerneinheit werden Fragen zu Versicherungen und Girokonto mit einem Vertreter einer Krankenkasse und einer Bank geklärt

* Mitarbeiter des BBQ begleiten die Herstellung von Bewerbungsunterlagen und trainieren Bewerbungsgespräche.

* Zum Thema Arbeitsplätze für KOOP-Schüler besuchen wir mittelständische und Handwerksbetriebe

* Wir organisieren deutsch-britische Jugendbegegnungen in London, wo ein vergleichbares Schulprojekt Partner ist. Teilnehmen an den Austauschen dürfen diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den zweijährigen fakultativen Englischkurs besucht haben. Daneben gibt es selbstverständlich Deutsch-, Mathe-, Weltkunde- und Naturlehreunterricht!

* Der berufsvorbereitende Teil des Freiburger Konzeptes, der den KOOP-Schülerinnen und -Schülern durch wechselnde Angebote in den Werkstätten der Berufsschulen („Berufs- und Arbeitstraining“) und durch Praktika in Betrieben eine vorberufliche Orientierung und eine Entscheidungshilfe für die Berufswahl geben sollte, erweist sich bei jedem Durchgang als wichtige Weichenstellung. Es zeigt sich, dass die absolvierten Praktika für die Suche nach einem Ausbildungsplatz im dualen System Zugänge eröffnen. Hat nämlich der Jugendliche auf den Arbeitgeber einen vertrauenswürdigen Eindruck gemacht, so erhält er später (mit ganz wenigen Ausnahmen) einen Ausbildungsplatz in diesem Betrieb. Um herauszufinden, ob unsere Forderungen an die Schüler auch „wirklichkeitsgerecht“ sind, besuchen wir regelmäßig die Betriebe, die unseren Schülern Praktikumsplätze anbieten.

Der Gedanke der Teamarbeit und Verbindlichkeit ist für alle Beteiligten zuerst einmal neu - Erfahrungen zeigen aber, dass die Leistungswille, Zufriedenheit und Effektivität der Arbeit deutlich steigert.

Der Alltag der SchülerInnen wird so verbindlich als möglich gehalten und gestaltet. Nicht selten ist die Schule die einzige Instanz im Alltag der SchülerInnen, in welcher Verlässlichkeit, Orientierung und eine Regelmäßigkeit erfahren werden kann.

Hierzu gehören klare Regeln. Anhand dieser konsequenten Regeleinhaltung, gewinnen die Schüler Vertrauen in Verlässlichkeit. Ebenso stellt sind diese Regelungen so gehalten, dass die kompatibel in den nachfolgenden Berufsalltag transformiert werden könne. Wir sind sehr darum bemüht, den Alltag der Schüler nicht mit unnötigen Einschränkungen zu belasten, sondern uns in unserem Verhalten transparent zu machen und sinnvolle Begründungen für unser Tun - bzw. nicht Tun zu geben. Ziel ist, die Schüler dadurch lebenstüchtig für das nachfolgend harte und ungeschönte Berufsleben zu machen.

8. Anhang:

Nachfolgend sehen Sie nun den Lernvertrag, welcher zu Beginn des Schuljahres von Schülern, Lehrern und Rektoren unterschreiben werden muss. Er dient als Grundlage für das gemeinsame Arbeiten und bildet gewissermaßen einen verbindlichen Rahmen. Zu erwähnen ist hierbei, dass sich nicht nur die Schüler an Regeln und Ziele halten müssen, sondern dass gleichermaßen auch die Lehrer sich verpflichten, alles in ihren Möglichkeiten stehende zu tun, um Schülern einen Hauptschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag zu gewährleisten.

                                                                                                                                 

Lernvertrag


abgeschlossen zwischen:

................................................................................................................. (Vorname/Name des Schülers, Wohnort, Straße, Tel. Nr. )

seinen Eltern/Erziehungsberechtigten

..................................................................................................................

(Vorname/Name der Eltern, Wohnort, Straße, Tel. Nr. )

und den Schulen:

Albert-Schweitzer-Schule II, Freiburg / Friedrich Weinbrenner-Gewerbeschule, / Edith Stein - Gewerbeschule / Gertrud –Luckner - Gewerbeschule, Freiburg

Ziel des Vertrages: Alle vier Vertragspartner bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass Sie sich nach besten Kräften bemühen, die Ziele der zweijährigen Kooperationsklasse verwirklichen zu wollen. Durch die Kooperationsklasse wird das Ziel verfolgt, die Chancen von Jugendlichen auf ei¬ne berufliche Eingliederung durch die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit zu erhöhen. Durch neue praxis- und berufsbezogene Inhalte werden die Schülerinnen und Schüler motiviert und so gefördert, dass sie am Ende des zweiten Jahres den Abschluß des Berufsvorbereitungsjahres und einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreichen.

Die Schulen verpflichten sich

durch einen abgestimmten Lehrplan zwischen Hauptschule und Berufsschule und durch das Einbringen entsprechender Ressourcen an Lehrkräften, Lehr - und Lernmaterialien und durch praxisorientierte Unterrichtsmethoden die Ziele der KOOP-Klasse verwirklichen zu wollen. Wir werden uns bemühen, das Anforderungs – und Aufgabenprofil ausgewählter Berufsfelder den Schülern so darzubieten, dass sie später optimal auf eine Berufsausbildung oder Arbeitsaufnahme und auf die Arbeitswelt vorbereitet sind. Wir werden versuchen zu erreichen, dass am Ende der zweijährigen Koop-Klasse jeder Schüler eine seinen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Zukunftschance erhält.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichten sich

durch ihre Erziehungstätigkeit und durch intensive Kooperation mit den Schulen ihr Kind/Jugendlicher in den nächsten zwei Jahren so zu begleiten, dass die Ziele der Kooperationsklasse (Hauptschulabschluss und Aufnahme einer Berufsausbildung) erreicht werden können. Sie verpflichten sich vor allem, die Schüler zum regelmäßigem Schulbesuch und pünktlichem Unterrichtsbeginn anzuhalten, bei der Suche nach Praktikumsplätzen oder Arbeitseinsätzen behilflich zu sein, Fehlzeiten der Schüler zu melden (bereits am 1. Tag telefonisch, nach drei Tagen durch ein ärztliches Attest wie in der Arbeitswelt üblich) und regelmäßige Hausbesuche der Lehrer und Betreuer zuzulassen.

Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich zu

* Motivation und Leistungswillen, um nach einem zweijährigem Kooperationsunterricht die Hauptschulabschlussprüfung bestehen zu können.

* Sozialer Einordnung hinsichtlich der Anwesenheitspflicht und der Kooperation mit den beteiligten Lehrern

* Selbsttätigkeit z.B. durch Mithilfe bei der Suche nach Praktikaplätzen und Arbeitseinsätzen

* Einhaltung der geltenden Schul- und Hausordnung der beteiligten Schulen

* Einhaltung der vereinbarten Umgangsregeln in der Klasse. Dazu gehören: Keine verbalen Beleidigungen oder tätliche Angriffe auf Mitschüler, keine Unterrichtsstörungen, keine Sachbeschädigungen an Lehr- und Lernmaterial und am Schuleigentum, keine Lärmbelästigung anderer Klassen oder von Passanten.

Alle Beteiligten sind sich darüber im klaren, dass die KOOP-Klasse die einmalige Chance bietet, seine schulische und berufliche Zukunft optimal gestalten zu können und sich auf eine selbstverantwortete berufliche und persönliche Laufbahn vorbereiten zu können.

Hilfeplan


Für eine langfristige positive Verhaltensänderung arbeiten wir mit einem 5-Stufen Plan. Je Stufe findet ein Gespräch statt, in dem konstruktiv an „dem Problem“ gearbeitet wird.

• Der Schüler muss die Konsequenzen für sein Verhalten tragen und Auflagen erfüllen.

• In Gesprächen erhält er gleichzeitig Hilfen, um seine Problem zu bearbeiten.

Wenn er die Gesprächsvereinbarungen innerhalb des Stufenplans ernst nimmt, hat er eine gute Chance, in der KOOP-Klasse bleiben zu können.

1. Stufe: Achtung! Du hast dich in eine ungünstige Richtung entwickelt. Wir treffen eine Vereinbarung, was du ändern musst. Dein Verhalten wird jetzt genauer beobachtet.

2. Stufe: Da wir mit deinem Verhalten immer noch nicht zufrieden sind erhältst du eine Abmahnung im Sinne des § 90 Schulgesetz von Baden-Württemberg.
Diese kann umfassen :
1. Nachsitzen auf Entscheidung des Klassen- oder Fachlehrers bis zu zwei Unterrichtsstunden;
2. durch den Schulleiter: a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden, b) Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule, c) Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht,

d) Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtstagen.

3. Stufe: Gelbe Karte und 2. Abmahnung: Diese kann im Sinne des § 90 Schulgesetz von Baden-Württemberg umfassen: durch die Entscheidung der Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters:
a) Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen,
b) Androhung des Ausschlusses aus der Schule. In wöchentlichen Gesprächen überprüfen wir, wie du dein Problem bearbeitest.

4. Stufe: Rote Karte: Das bedeutet, dass du mit der 3. Abmahnung im Sinne des Schulgesetzes von Baden-Württemberg § 90 Abs. 3 c den Ausschluss aus der Schule, d. h. aus der KOOP-Klasse erhalten wirst.

Freiburg, 28. 6. 2005

Gründe, um in den Stufenplan zu kommen sind:

  • Unentschuldigte Fehlzeiten von Schülern
  • Aggressives und beleidigendes Verhalten im Unterricht und in den Schulräumen
  • Das Verweigern von Arbeitsaufträgen oder gestellter Aufgaben
  • Verstöße gegen die Schulordnungen der beteiligten Schulen
  • Ungebührliches und gesetzwidriges Verhalten bei Schullandheim-Aufenthalten, Besichtigungen, Lerngängen oder anderen ausserunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Unentschuldigte Fehlzeiten bei Praktika oder Abbruch durch den Betrieb

Nach drei Monaten Probezeit entscheidet das Team, ob der Schule in der Kooperationsklasse bleiben kann, oder nicht.

Nach Pfingsten entscheidet wiederum das Team, ob der Schüler in das reguläre BVJ wechselt, oder ob er in der Koop bleiben kann.

In obigen Verstößen nämlich sind die Schulen berechtigt, die Schüler aus der Kooperationsklasse auszuschließen und in eine Klasse des Berufsvorbereitungsjahres zu überführen, bis die gesetzliche Schulpflicht erfüllt ist. Drogendelikte, Mobbing, sowie die Tatsache, dass die Schule mehr leistet als die Familie bzw. der Schüler kann jedoch zum sofortigen Ausschluss und auch zum Hausverbot der Gewerbeschulen führen.

Ich bin mit den genannten Bedingungen des Vertrages einverstanden.

Freiburg, den 18. Juli 2005

Unterschrift:

Dieser Lernvertrag muss unterschrieben von Schüler/in und Eltern beim ersten Treffen der neuen KOOP-Klasse (Schuljahr 2005-2006) am 18. Juli 2005 9 Uhr in der Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule, Bissierstr. 17, Raum 010 vorgelegt werden.