StartseitePublikationenBernd HainmüllerHugo Grüner: Ein Kriegsverbrecher im Markgräflerland

Hugo Grüner: Ein Kriegsverbrecher im Markgräflerland

Bernd Hainmüller

Ein vergessenes Kriegsverbrechen

Am 07. Oktober 1944 brachen um 13.10 Uhr Lokalzeit 13 viermotorige Bomber Typ AVRO-Lancaster und 34 Mustang-Abfangjäger der Royal Air Force von der RAF - Basis in Woodhall- Spa, Lincolnshire, England, auf. Ebenfalls zum Einsatz kam eine Moskito - Maschine, die den Angriff dokumentieren sollte. Die Staffel Nr. 617 der berühmten "Dam Buster-Einheit" der Royal Air Force sollte einen An-griff auf das Stauwehr Kembs-Märkt kurz vor der Schweizer Grenze bei Basel fliegen. Kurz vor 5 Uhr nachmittags an diesem sonnigen Samstag erreichte die Gruppe ihr Ziel. An Bord hatte jede Lancaster-Maschine nur eine einzige Bombe mit Zeitzünder. Diese sog. "Tallboy"- Bomben (rund eine Tonne schwer) waren eine neuentwickelte Spezialwaffe der Royal Air Force zum Zerstören von Staudämmen. Die 617. Staffel - die "Dam Busters" - hatte bereits in der "Operation Chastise" 1943 u.a. die Eder- und die Möhne-talsperre schwer beschädigt.

Abb. 1: Luftaufnahme der Royal Airforce im Angriff auf das Stauwehr Kembs am 7. Oktober 1944.

Der Angriff am 7. Oktober gegen das Stauwehr Kembs-Märkt war hingegen nicht besonders erfolgreich. Erst den letzten anfliegenden Maschinen gelang es, einen westlichen Pfeiler des Wehrs zum Einsturz zu bringen und ein Loch in den Damm zu reißen, durch das ein beträchtlicher Teil des Wassers des Stauwehrs abfloss. Der Pegelstand im Basler Hafen sank innerhalb kurzer Zeit um 2,20 Meter und ein Teil der Schiffe im Rheinhafen Basel sanken auf Grund. Der Schiffsverkehr rheinabwärts mußte eingestellt werden. Der Angriff tagsüber im Tiefflug war angesichts der starken deutschen Abwehrartillerie, die beim Isteiner Klotz (einer Querrippe der Schwarzwald - Vorberge) stationiert war, ein risikoreiches Unternehmen, und so kostete es auch den einigen Piloten der britischen Besatzungen von zwei der beteiligten Lancaster-Bombern das Leben.

Bis zum August 2017 kündete eine in englischer, französischer und deutscher Sprache angebrachte Schrifttafel an einem erhaltenen Westwall-Bunker am Stauwehr Kembs-Märkt davon, dass alle 15 Besatzungsmitglieder der zwei abgeschossenen Lancaster-Maschinen durch den Absturz ihrer Maschinen ums Leben gekommen seien.

Inzwischen wurden die Tafeln durch die Stadt Weil am Rhein abmontiert, denn unsere Recherchen in Sachen Hugo Grüner zeigten ein ganz anderes Bild - das eines von ihm verübten Kriegsverbrechens an alliierten Soldaten am Rheinufer bei Rheinweiler am Abend des 7. Oktober 1944. Grüner hatte vier Besatzungsmitglieder einer der Lancaster-Maschinen - Bezeichnung AVRO Lancaster B I NG180/ KC-S - eigenhändig mit seiner Maschinenpistole hingerichtet und in den Rhein geworfen. Die vier ermordeten britischen Piloten waren: 

  1. Squadron Leader Drew Rothwell Cullen Wyness DFC, Alter 24; Militärnummer 103028,
  2. Flight Officer /Funker/Bordschütze Bruce James Hosie RNZAF Alter 21 Militärnummer NZ (Neuseeland) 412882
  3. Flight Lieutenant/Navigator Ronald Henry Williams, Royal Airforce Volunteer Reserve, Alter 22 Militärnummer 126045
  4. Flying Officer Herbert Walter Honig, Alter 22, Militärnummer 151110.

Alle vier Leichen wurden später an verschiedenen Orten am Ufer des Rheins gefunden und auf Militärfriedhöfen bestattet. Hugo Grüner ist für diesen Fliegermord nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 und nach dem Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen von 1929 (beide internationale Abkommen waren vom Deutschen Reich anerkannt worden) bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen worden - umso wichtiger ist es, an die Ermordeten in Weil am Rhein - dem Abschussort) und in Rheinweiler/Bad Bellingen (dem Hinrichtungsort) zu erinnern. Es ist an der Zeit, dass sich die Stadt weil a.Rh. und die Gemeinde Bad Bellingen ernsthafte Gedanken darüber machen, wie ein Gedenken an dieses Kriegsverbrechen aussehen könnte. Das Abmontieren einer falschen Tafel ist jedenfalls keine Lösung.

Was geschah an diesem 7. Oktober zwischen Kembs/Märkt und Rheinweiler?

Die Rekonstruktion des Kriegsverbrechen an vier Besatzungsmitgliedern des notgelandeten AVRO Lancaster Bombers (B I NG180/ KC-S) in Rheinweiler schlägt ein ganz neues Kapitel der Aufarbeitung der Regionalgeschichte auf. Bisher waren nur Bruckstücke dieses Verbrechens bekannt. Warum ein Luftangriff auf ein Stauwehr mit einem ganzen Bomberverband? Während des Feldzuges in Tunis im Frühjahr 1943 waren den Alliierten deutsche Generalstabspläne in die Hände gefallen, die darlegten, wie durch plötzliche Flutwellen und Überschwemmungen durch das Öffnen oder die Zerstören von Staudämmen ein Vormarsch alliierter Truppen entlang des Rheins verhindert werden könnte. Nach der Invasion in der Normandie am 6. Juni 1944 näherten sich die alliierten Truppen zunehmend dem Mittel- und Niederrhein. Daher der Angriffsbefehl auf das Stauwehr Kembs-Märkt, einem der größten Stauwehre am Oberrhein kurz vor der Schweizer Grenze. Im Report des BOMBER COMMAND der RAF findet sich die Liste der alliierten Opfer des Angriffs auf das Stauwehr, die die Dam Buster -Einheit zu beklagen hatte: Von den 13 Lancaster-Bombern kehrten zwei Maschinen nicht zurück, drei weitere landeten schwer beschädigt. Zunächst traf die Flak-Artillerie am Isteiner Klotz eine Mark III (LM482) Lancaster mit ihrem Piloten Chris Howard und 7 Besatzungsmitgliedern, die nahe Efringen-Kirchen in einem Weinberg aufschlug und völlig zerstört wurde. Dabei starben:

  • F/L C J G Howard;
  • P/O F C Hawkins;
  • F/L T J Tate;
  • P/O E A Hartley;
  • P/O R D Lucan DFM;
  • W/O P E Woods;
  • F/S H G Clarke MID;
  • F/O D T Watkins DFC.

Das Schicksal dieser Flugzeugbesatzung ist bis heute nicht geklärt. Wo die Trümmer des Flugzeuges landeten, wer die Piloten auffand , wer und wo sie begraben wurden, was mit den Flugzeugresten geschah, ist derzeit nicht zu recherchieren. Durch das Auffinden neuer Dokumente in verschiedenen Archiven (siehe Verzeichnis am Ende) lässt sich hingegen das Kriegs-verbrechen von Rheinweiler an den Piloten der zweiten abgeschossenen Maschine nahezu lückenlos rekonstruieren. Im Mittelpunkt der jeweiligen Ermittlungen seitens der französischen und englischen Militärgerichtsbehörden und der Zentralstelle in Ludwigsburg standen vier Personen, die direkt oder indirekt mit der Ermordung der vier Flieger in Verbindung gebracht wurden:

  • Hugo Grüner, Kreisleiter der NSDAP in Müllheim, Lörrach und zeitweise Thann (Elsass);
  • Hans Reimer, Leiter des Gendarmerie-Posten Schliengen;
  • Rudolf Birlin Gendarm (Wachtmeister) im Posten Schliengen
  • Karl Bohny, Gendarm, Wachtmeister im Posten Schliengen. 

Allen vier wurde vorgeworfen, an der Hinrichtung von vier Fliegern (damals unbekannten Namens) in Rheinweiler unmittelbar beteiligt gewesen zu sein. Was hatte sich in Rheinweiler an diesem frühen Abend abgespielt? Um 16 Uhr 52 musste die zweite Lancaster NG 180/0 unter Pilot Drew Wyness nach Flaktreffern in ca. 180 Meter Höhe, dem Streifen einer Stromleitung und dem Ausfall der Propeller auf dem Altrhein unterhalb vom Kembs/Märkt notwassern. Vier Besatzungsmitglieder versuchten, mit einem Schlauchboot das elsässische Ufer zu erreichen, wurden aber durch die starke Strömung (nach dem Loch im Stauwehr) ca. 3 km stromabwärts in Richtung Rheinweiler abgetrieben. Während das weitere Schicksal dieser vier Flieger bekannt ist, gibt es über die drei übrigen Fliegerkameraden: 

  • Flight Sergeant/Flugingenieur Thomas James Hurdiss, Militärnummer1239780 Alter: 23;
  • Flight Sergeant/Bordschütze Thomas Horrocks Militärnummer 650027
  • Flying Officer/Bordschütze George Edward Cansell, Alter: 21 Militärnummer 173273

keine gesicherten Erkenntnisse.

Abb. 2:  Im Air Museum in Auckland New Zealand hängt ein Bild, das an Bruce Hosie, einem der neuseeländischen Opfer Grüners, erinnern soll.

Ob sie bei der Notwasserung im Flugzeugwrack starben, wissen wir nicht. Offiziell gelten sie als verschollen, ihre Überreste wurden nie gefunden. Nur ihre Grabsteine auf dem Runnymede Air Force Memorial in Egham, UK erinnern an ihr Schicksal. Das Schlauchboot mit den vier überlebenden Fliegern wurde von dem Landwirt Karl Kraus und dem Rheinbauarbeiter Fritz Bächlin (Bruder des Rheinweiler Bürgermeisters Ernst Bächlin) , die in einem Weidling (Fischernachen) auf den Rhein hinausgefahren waren, gestoppt und am Rheinufer bei Rheinweiler angelandet. Hier wurden die Flieger von weiteren Landwacht-Mitgliedern gefangengenommen. Die Landwacht bestand aus Hilfspolizisten, die zum "Schutz" der Bevölkerung auf dem Lande ab 1942 eingesetzt wurden, auch in Rheinweiler. Der Bürgermeister der Gemeinde Rheinweiler, Ernst Bächlin, der sich zur Zeit der Notwasserung bei der Feldarbeit befunden hatte, traf die Landwacht mit ihren Gefangenen auf halbem Weg zum Bürgermeisteramt im Ort und ordnete an, sie zunächst dort festzusetzen. Da sich in Rheinweiler keine Wehrmachtsstelle befand, rief er gegen 18 Uhr den Polizeiposten Schliengen an und bat, man möge sich um die Gefangenen kümmern.

Es war ein Samstag, der Polizeiposten war nur mit einer Person besetzt - Wachtmeister Rudolf Birlin. Dieser informierte seinen Kommandanten Hans Reimer zuhause über den Telefonanruf des Bürgermeisters. Gendarmerie-Meister Reimer gab ihm den Auftrag, den Fliegerhorst Freiburg der Luftwaffe telefonisch davon zu verständigen, dass von dort aus die Gefangenen abgeholt werden sollten. Außerdem gab Reimer ihm den Auftrag, dass er zusammen mit Wachtmeister Bohny per Fahrrad Richtung Rheinweiler vorausfahren solle, während er sich fertigmache und nachkomme. Bevor die beiden in Rheinweiler ankamen, hatte sie Reimer mit seinem Fahrrad eingeholt. Sie fuhren nun zusammen zum Rathaus in Rheinweiler, wo die Gefangenen im Ratszimmer beim Bürgermeister festgehalten wurden. Inzwischen hatten sich vor dem Rathaus zahlreiche Rheinweiler Bürger versammelt. Wie Edgar Baßler, der 2015 mit noch lebenden Augenzeugen aus Rheinweiler sprach, berichtet, waren diese eher neugierig, was weiter passieren würde, als rachedurstig. "Die vier Männer in ihren nassen Kleidern waren umringt von den Dorfbewohnern. Die >Sternen-Wirtin<, Albertine Fräulin, geborene Schmidt, hat vorgeschlagen, man solle den Soldaten doch trockene Sachen zum Anziehen geben, worauf örtliche Parteileute ein großes Geschrei gemacht und der Wirtin gedroht haben. Sie hat dann ihre Kinder an die Hand genommen und gesagt: "Erschießt uns doch!". (Edgar Baßler).

Just zu diesem Zeitpunkt - gegen 18 Uhr 30 - fuhr der Kreisleiter Hugo Grüner unvermittelt mit dem Auto vor dem Bürgermeisteramt vor. Bürgermeister Bächlin sagte später dazu aus: "Als die Gefangenen bereits auf dem Rathaus untergebracht waren, kam plötzlich der damalige Kreisleiter Grüner, dem die Landkreise Müllheim-Lörrach politisch unterstellt waren, auf das Rathaus. Ich hatte den Kreisleiter von der Gefangennahme der Engländer nicht verständigt. So viel ich mich erinnere, sagte er mir, dass er in Weil/Rh. erfahren habe, dass in Rheinweiler ein englisches Flugzeug abstürzte und vier Gefangene gemacht wurden. Unterdessen kam ein Anruf aus Lörrach von einer Flakbatterie, die behauptete, dass von ihr das bei Rheinweiler abgestürzte Flugzeug abgeschossen wurde. Hierauf sagte Kreisleiter Grüner, dass das nicht stimme, sondern dass um die gleiche Zeit ein englisches Flugzeug auch über Weil/Rh. abgeschossen worden sei, das in der dortigen Gegend abstürzte und verbrannte. Ich nahm daher an, dass er in Weil/Rh. auch von dem Absturz des englischen Fliegers in Rheinweiler erfahren hat". Die Verwirrung lässt sich erklären, weil tatsächlich zwei Maschinen bgeschossen worden waren - der Bomber von Pilot Chris Howard, der bei Efringen-Kirchen in einem Weinberg zerschellte und die notgewasserte Maschine von Pilo Drew Wyness oberhalb von Rheinweiler.

Abb. 3:  Diese Tafel hing bis letztes Jahr am Westwall-Bunker direkt am Stauwehr Kembs/Märkt

Von wem Grüner über die vier gefangenen Flieger im Rathaus von Rheinweiler informiert wurde, ist strittig: Sowohl der Polizeiposten Schliengen als auch Bürgermeister Bächlin wollen ihn nach ihren Aussagen nicht benachrichtigt haben. Jedenfalls schien Grüner keine Kenntnis davon zu haben, dass der Luftwaffen-Stützpunkt Freiburg bereits seitens der Gendarmerie Schliengen zum Abholen der vier Gefangenen aufgefordert worden war. Grüner scheint von diesem Zeitpunkt an aus "eigenem Ermessen" heraus gehandelt zu haben, was ihm später wohl zurecht auch vorgeworfen wurde. Bächlin fährt fort: "Kreisleiter Grüner ordnete an, dass die englischen Gefangenen durch die Gendarmen in einem Abstand von 50 oder 80 Schritten einzeln nach Schliengen transportiert werden sollen.

Es waren jedoch nur 3 Gendarmen anwesend, wes-halb der jetzt verstorbene August Basler (Landwachmann) auch einen Gefangenen transportieren musste. Ein Gefangener war verletzt. Der Gärtner Streck, der hier verheiratet ist und der vermutlich auch bei der Gefangennahme beteiligt war und ich haben den verletzten Gefangenen verbunden. Ein weiterer Gefangener hatte eine Verletzung an dem einen Handgelenk und verlangte, dass er zum Arzt gebracht werde.

Der Kreisleiter Grüner sagte hierauf zu dem Gefangenen: "Ja, ja, Du kommst zum Arzt!" Ich habe die Gefangenen gefragt, wo sie beheimatet seien? Ich war während dem ersten Weltkrieg in englischer Gefangenschaft und konnte etwas englisch. Der eine Gefangene sagte mir, dass er ein Neuseeländer sei. (das war Bruce Hosie - d. V.) Als ich weiter fragte, ob die Besatzung nur aus vier Personen bestand, legte einer der Gefangenen den Finger an den Mund und ich bekam keine Antwort mehr. Bald darauf sind die Gendarmen und der Landwachmann mit den Gefangenen Richtung Schliengen abmarschiert. Kreisleiter Grüner hat mit den Gendarmen und den Gefangenen das Rathaus verlassen und blieb vor dem Rathaus stehen, weil er hier seinen Wagen abgestellt hatte. Vor dem Rathaus war eine Ansammlung Menschen, zu denen der Kreisleiter Grüner gesagt haben soll: "Am besten wäre gewesen, die Leute hätten die Gefangenen gelyncht oder sie geschlagen o . ä . !" Ich selbst hatte diese Äußerung nicht gehört, sie wurde mir zugetragen.

Abb. 4:  2018 hat die Stadt Weil am Rhein sie kurz vor dem Besuch eines Angehörigen der Flieger abmontiert, aber nicht durch ein Gedenken an die Flieger ersetzt.

Nachdem die Gendarmen mit den Gefangenen abmarschiert waren, ist Kreisleiter Grüner in seinen Wagen gestiegen und in dieselbe Richtung abgefahren. Ich kann mich nicht erinnern, ob sich Grüner von mir verabschiedete. Ich war auf dem Rathaus geblieben. Auf dem Rathaus wurden den Gefangenen keine Sachen abgenommen und auf dem Rathaus behalten.

Etwa nach 20 Minuten, nachdem die Gefangenen abtransportiert waren, kam der Landwachmann Basler wieder zurück zu mir auf das Rathaus und teilte mir mit, dass Kreisleiter Grüner ihm den Gefangenen abgenommen und ihn (Basler) wieder nach Hause geschickt habe.

Basler machte mir sonst keine Mitteilung, aus der zu schließen war, dass der Kreisleiter die Gefangenen erschossen habe. Sonst habe ich an diesem Abend von den Gefangenen und ihrem Schicksal nichts mehr gehört". Soweit Bürgermeister Bächlin.

Die Rekonstruktion von Grüners Kriegsverbrechen

Wie sich die von Grüner befohlene Hinrichtung der vier Flieger auf dem Weg zwischen Rheinweiler und Schliengen vollzog, gibt es seitens der beteiligten Gendarmen Reimer, Birlin und Bohny kaum widersprechende Aussagen. Am 29.04.1960 wurde Rudolf Birlin bei der Landespolizeidirektion Südbaden - Kriminalhauptstelle - durch Kriminalkommissar Kerzer zu den Vorgängen am 7. Oktober 1944 in Rheinweiler vernommen. Seine Aussage lautete wie folgt und sie folgt weitgehend seinen Aussagen vom 26. März 1946 während eines Verhörs im Internierungslager Freiburg-Betzenhausen gegenüber dem englischen Captain Kaiser: "Wer den Kreisleiter Grüner von den englischen Gefangenen in Kenntnis setzte, ist mir nicht bekannt. Ich kann versichern, dass er weder von Gendarmerie-Postenführer Reimer in Schliengen, noch von uns ihm unterstellten Beamten verständigt wurde. Kreisleiter Grüner ordnete an, dass die vier englischen notgelandeten Flieger von uns einzeln in einem Abstand von ca. 80 m zu Fuß Richtung Schliengen transportiert werden sollten.

Da wir nur drei Beamte waren, wurde der damalige Landwachtführer August Basler von Rheinweiler uns zugeteilt. Soviel ich mich erinnere, ist als erster Gendarmeriemeister Reimer mit einem Gefangenen abmarschiert, dann folgten die anderen und am Schlusse ging ich mit einem verletzten Gefangenen, der schlecht gehen konnte und den ich aus menschlichem Bedauern mit dem rechten Arm um die Hüfte fasste und beim Gehen stützte. Die Gefangenen waren nicht gefesselt; sie waren anständig und haben keine Anzeichen einer Flucht oder einer Gewalttätigkeit gemacht. Als ich mit meinem verletzten Gefangenen eine Strecke gegangen war, kam plötzlich von hinten ein Pkw, der mich überholte. Um diese Zeit war es schon dunkel. Ich konnte daher nicht sehen, wer in dem Wagen saß. Nachdem mich dieser Pkw eine Strecke überholt hatte, hielt er an. Als ich in seine Höhe kam, wurde ich aus dem Wagen angesprochen und an der Stimme erkannte ich, dass es Kreisleiter Grüner war. Kreisleiter Grüner sagte zu mir: "Sie benehmen sich aber sehr kameradschaftlich mit diesem Mordbuben oder so ähnlich". Ich gab Grüner zur Antwort, dass ich den verletzten Gefangenen aus Mitleid beim Gehen behilflich bin. Kreisleiter Grüner befahl mir daraufhin, dass ich den verletzten Gefangenen zu ihm ins Auto einladen und ich ebenfalls in das Auto hinter ihm einsteigen solle.

Abb. 5:  Bruce Hosie - einer der im Rheinweiler Rathaus festgesetzten Piloten. Er stammte aus Neuseeland

Der Gefangene saß dann rechts neben Grüner auf dem Vordersitz, während ich auf dem Rücksitz des Pkw Platz nahm. Ich nahm an, dass nun Kreisleiter Grüner uns nach Schliengen fährt. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob Kreisleiter Grüner davon Kenntnis hatte, dass wir bereits den Fliegerhorst in Freiburg zwecks Abholung der Gefangenen verständigt hatten. (…) Auf der Fahrt Richtung Schliengen ist dann Kreisleiter Grüner zwischen Bellingen und Schliengen, bei der Dreschhalle, mit seinem Pkw plötzlich links Richtung Rhein abgebogen. Er fuhr dann bis zu einem Bunker, der direkt am Rheinufer stand. Hier hielt er an, stieg aus, ging vorn um den Wagen herum, öffnete die rechte Wagentüre und forderte den verwundeten englischen Kriegsgefangenen auf, auszusteigen. Auch mich forderte er auf, auszusteigen. Dann sagte er zu mir: "Laufen Sie mit dem Gefangenen bis ans Rheinufer". Ich ging daraufhin mit dem Gefangenen, der an meiner rechten Seite schritt, in die befohlene Richtung. Kaum hatte ich einige Schritte gemacht, krachte von hinten ein Schuss und der Gefangene fiel vornüber in das Wasser. Ich habe den Gefangenen nicht mit der Hand geführt, er ging frei neben mir her. Soviel ich mich erinnere, habe ich damals an den Kreisleiter die Frage gestellt, was denn das bedeuten soll. Worauf er mir zur Antwort gab, ich hätte zu machen, was er befehle. Die Flieger führten damals einen Angriff auf das Kraftwerk Kleinkems aus und dadurch hatte der Rhein Hochwasser.

Der erschossene Gefangene wurde von dem Hochwasser sofort abgetrieben. Nach dieser Tat forderte mich Kreisleiter Grüner auf, zu ihm in den Wagen zu sitzen. Er wendete sein Fahrzeug und fuhr zurück auf die Landstraße und holte hier den am Ende des Transportes gehenden zweiten Gefangenen ab. Der Gefangene wurde von ihm auf gefordert in den Wagen zu steigen, während er zu seinem Begleiter sagte, er könne nach Hause gehen. Ich musste, trotzdem ich zu dem Kreisleiter sagte: "Wenn es mit diesem Gefangenen auch so gemacht wird, wie mit dem ersten , dann mache ich nicht mehr mit!" in dem Wagen bleiben, denn Kreisleiter Grüner drohte mir mit "Erschießen", falls ich mir erlauben sollte, seinen Wagen zu verlassen. Auf diese Drohung hin, blieb mir keine andere Wahl, als den Kreisleiter zu begleiten. Auf der Fahrt zu der Hinrichtungsstätte sah ich dann links von Kreisleiter Grüner auf dem Vordersitz eine Maschinenpistole stecken. An der rechten inneren Wagenseite war sogar ein Karabiner angeschnallt. Kreisleiter Grüner fuhr nun mit dem zweiten Gefangenen wieder an denselben Platz, wie vorher, etwas näher an den Rhein, weil er vermutlich befürchtete, dass ich den Gefangenen nicht mehr an den Rhein begleite.

Nach dem Anhalten forderte Grüner den Gefangenen zum Aussteigen auf und gab ihm durch Zeichen zu verstehen, dass er an den Rhein gehen soll. Ich blieb am Wagen stehen, selbst auf die Gefahr hin, von Grüner auch erschossen zu werden. Ich beobachtete, wie Grüner die Maschinenpistole nahm und rechts am Bein langgestreckt hielt und als der Gefangene am Rheinufer angelangt war, sie mit dem Lauf ans Genick des Gefangenen setzte und abdrückte. Der Mann fiel vornüber in den Rhein und wurde sofort weggespült. Mit den nächsten beiden Gefangenen verfuhr Grüner genauso. Den Wachtmeister Bohny schickte er vor dem Erschießen weg, während Gendarmeriemeister Reimer auf Befehl des Kreisleiters Grüner auch in den Wagen einsteigen und mitfahren musste. Gendarmeriemeister Reimer und ich blieben aber am Wagen des Kreisleiters stehen, als er den letzten Gefangenen ermordete. Nach der Tat sagte er zu uns, dass wir bis an die Landstraße mitfahren könnten. Ich bat Grüner, uns bis zum Rathaus nach Rheinweiler mitzunehmen, weil wir dort unsere Fahrräder stehen hatten. Dies hat er auch gemacht und wir fuhren anschließend mit den Rädern nach Hause". (Tgb.Nr.II/1/K-580-60) Was Rudolf Birlin hier beschreibt, kann dem tatsächlichen Verlauf sehr nahe kommen.

Gleichlautende Angaben hatte auch Hans Reimer vor dem französischen Militärtribunal und dem englischen Militärgerichtshof am 26. und 27. Mai 1948 gemacht, wo er als Zeuge geladen war; Bohny ebenfalls. Die Missing Research and Enquiry Unit der Royal Air Force hatte schon am 22. Oktober 1945 den Untersuchungsoffizier V.A. Sawkins nach Kembs und Rheinweiler entsandt, um die Hintergründe der Ermordung der vier Flieger aufzuklären. Sein "Investigation Report" vom Juni 1947 stellte klar, dass zumindest zwei der bei Sasbach/Rhein und Kuenheim angespülten Leichen in Fliegeruniform durch Kopfschüsse gestorben waren. Die britische Missing Research and Enquiry Unit ließ offen, ob nicht mehr Personen an dem Mord beteiligt waren, so wurde es auch der Mutter von Bruce Hosie, dem Neuseeländer unter den Opfern, in einem Schreiben vom 28. Juli 1948 durch das Air Department Wellington, NZ mitgeteilt. Man ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass zusätzlich zu Grüner auch die drei Schliengener Polizisten für die Hinrichtung vor Gericht gestellt werden müssten (Reimer, Birlin, Bohny) - den Landwachtmann Basler, der ebenfalls einen Gefangenen begleitet hatte, schloss man aus.

Grüners Lügen und sein Verschwinden

Abb. 6:  Bruce Hosie (2. von rechts) und Crewmitglieder einer Lancaster-Maschine, in der er flog

Grüner wurde am 6. Mai 1945 in Steinen bei Lörrach von den französischen Streitkräften verhaftet und nach Thann (Elsass) gebracht, wo er, seinen Angaben zufolge, vom 5. Juni bis November 1940 vorübergehend das Amt des Kreisleiters ausgeübt hatte. Von Thann wurde er ins Gefängnis von Mulhouse gebracht. Parallel dazu wurde Birlin am 10. Mai 1945 von der französischen Militärpolizei verhaftet, wieder freigelassen; Anfang August erneut festgenommen und in das Gefängnis von Mulhouse überführt, wo bereits Grüner saß. Reimer wurde wenig später ebenfalls verhaftet und nach Mulhouse verbracht. Die beiden Polizisten wurden durch die Aussage Grüners bei einer Gegenüberstellung in Straßburg dadurch belastet, dass Grüner die Behauptung aufstellte, dass nicht er, sondern die Gendarmen die Kriegsgefangenen erschossen hätten. Daraufhin hat Birlin - nach seiner Aussage - in Gegenwart des Vernehmenden - Grüner links und rechts an die Ohren geschlagen. Die Angaben, die Grüner zum Fliegermord vom 7. Oktober 1944 vor den französischen Militärbehörden machte, waren mehr oder weniger dreiste Lügen im Herunterspielen seiner eigenen Rolle an diesem mörderischen Abend in Rheinweiler.

In einem Vernehmungsprotokoll vom 29.12.1945 stellte Grüner die damalige Situation wie folgt dar: "Im Oktober 1944 …machte ich an einem Abend gegen 19 oder 20 Uhr eine Wagenrundfahrt, um mich von dem durch einen neuerlichen Luftangriff entstandenen Schaden zu überzeugen. Als ich durch Rheinweiler kam, stellte ich vor der Bürgermeisterei dieses Dorfes eine Menschenansammlung fest. Als ich nach der Ursache dieser Unruhe forschte, setzte mir der Bürgermeister dieses Ortes auseinander, dass vier englische oder amerikanische Flieger von Soldaten der Wehrmacht eben aus dem Rhein gezogen und von diesen zum Bürgermeisteramt geführt wären. Ich stellte fest, dass in der Tat sich vier Flieger in Khaki-Uniformen im Büro des Bürgermeisters befanden….Sie waren ohne Kopfbedeckung und von mittlerer Figur.

Da ich die englische Sprache nicht kannte, habe ich das Wort nicht an sie gerichtet. Ich weiß nicht, ob jemand von den Umstehenden Englisch konnte; jedenfalls habe ich nicht geglaubt, sie verhören zu müssen. Da die Wehrmacht und auch der Bürgermeister es ablehnten, diese Flieger zu übernehmen, gab ich dem Bürgermeister den Befehl, an die Gendarmerie von Schliengen zu telefonieren und um Entsendung von Gendarmen zu bitten, sie festzunehmen (….) Ich erklärte den Gendarmen, dass ich von Wagner (Gauleiter der NSDAP Baden und Elsaß) den Befehl erhalten hätte, jeden gefangenen Flieger hinzurichten.

Abb. 7:  Der Kommandant der notgewasserten Maschine vor Rheinweiler, Drew Wyness, ebenfalls von Grüner ermordet.

Die Gendarmen antworteten, dass es das Einzige wäre, was zu tun sei. Ich entschied alsdann, die vier alliierten Gefangenen hinzurichten. Der eine der anwesenden Gendarmen riet mir als Hinrichtungsort das Rheinufer, da der Fluss sich 2,5 km von dem Bürgermeisteramt entfernt befinde. Ich gab jedem Gendarmen Befehl, sich eines Gefangenen zu bemächtigen, und ihn an den für die Hin-richtung festgesetzten Ort zu führen; jeder Gendarm musste eine Entfernung von hundert Metern zu andern innehalten. Ich begab mich im Auto an das Rheinufer, nachdem ich den Gendarm und den Gefangenen, die sich am Ende des Zuges befanden, zu mir in den Wagen genommen hatte.

Als wir in die Nähe des Rheines kamen, ließ ich den Gendarmen und den Gefangenen aussteigen und in Richtung Fluss gehen. Als der Gendarm sich an der linken Seite des Gefangenen befand, schoss ich aus dem kleinen Maschinengewehr, das ich immer trug, eine Ladung in den Rücken des Gefan-genen". Dieses Geständnis widerrief Grüner bei weiteren Vernehmungen, indem er behauptete, dass ein Gestapoagent aus Lörrach, Erich Meissner, unter Benutzung seines Maschinengewehrs geschossen haben sollte. Meissner war dazu allerdings nicht mehr zu befragen, denn er war bei den Kämpfen um Lörrach ums Leben gekommen. Grüners Schutzbehauptung hatte schon kurz nach dem Mord in Rheinweiler keinen Bestand gehabt: Der Gendarmerie-Postenführer Reimer hatte bereits am Morgen des 8. Oktober 1944 dem Hauptmann der Gendarmerie August Braun in Müllheim von dem Vorfall aktenkundlich berichtet. Dieser verständigte den Landrat Ribstein, dann den Landeskommissär (Schwörer) in Freiburg, der den Bericht an das Ministerium des Innern nach Karlsruhe schickte. So erfuhr der Luftwaffenstab Ic Fremde Luftwaffen West davon und fertigte schon am 12. Oktober 1944 eine Vortragsnotiz - Geheime Kommandosache - an, die zweifellos Grüner als Fliegermörder kennzeichnete: " Die beim Angriff auf Kembs gefangengenommenen 4 Besatzungsmitglieder…wurden von der Gendarmerie-Station Schliengen in Gewahrsam genommen.

Vor Eintreffen des Abholkommandos des Fliegerhorstes Freiburg-Breisgau wurden die Gefangenen von der Kreisleitung Müllheim abge-holt. Der Kreisleiter weigerte sich zunächst, über den Verbleib der Gefangenen Auskunft zu geben. Nach einer späteren fernmündlichen Mitteilung der Gauleitung Baden/Elsass sind die Gefangenen umgebracht worden. Durch den Ausfall der Vernehmungen dieser Gefangenen sind für die Reichs-verteidigung wichtigste Erkenntnisse verloren gegangen".

Der Fliegermord von Rheinweiler spielte nach Kriegsende ab dem 20. November 1945 eine wichtige Rolle im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nationalsozialismus. Am 30. Januar 1946 wurde das französische Verhör von Grüner (RF-376 686-F) vom 29. Dezember 1945 im Prozess verlesen, womit die Anklagevertretung vor allem Wilhelm Keitel, den Chef des Oberkom-mandos der Wehrmacht als Urheber eines Fliegermord-Befehls zur Rechenschaft ziehen wollte. Ob es einen solchen von den obersten NS-Dienststellen angeordneten Befehl gab, ist bis heute unklar. Dies konnte auch im konkreten Fall Rheinweiler nicht endgültig geklärt werden.

Vor dem Ständigen Militärtribunal in Strasbourg fand vom 23. April bis zum 3. Mai 1946 der Haupt-prozess gegen Mitglieder und Untergebene der Gauleitung Baden/Elsass und der Zivilverwaltung des besetzten Elsass statt. Angeklagt waren neben Gauleiter Robert Wagner sein Stellvertreter Hermann Röhn, der Verwaltungschef Adolf Schuppel, der Personalleiter Walter Gaedecke, Sonder-gerichtspräsident Ludwig Luger, die Richter Ludwig Semar und Richard Huber und der Kreisleiter von Lörrach und Thann (Elsass) Hugo Grüner.

Abb. 8:  Wyness Grabstein auf dem Militärfriedhof in Choloy (Lothringen) .

Nach der Anklageschrift vom 09.04.1946 wurden Wagner und Grüner neben zahlreicher anderer Verbrechen auch der Mord an den vier englischen Piloten von Rheinweiler angelastet. Das Verfahren in Strasbourg wurde zu einem Schlagabtausch zwischen dem ehemaligen Gauleiter Wagner und dem ehemaligen Kreisleiter Grüner. Grüner be-hauptete in seinen Aussagen, er habe von Wagner den Befehl erhalten, jeden gefangengenom-menen alliierten Flieger ohne Untersuchung sofort hinzurichten. Diesen Befehl habe er in Rhein-weiler befolgt, obwohl nicht er selbst, sondern der Gestapo-Agent Meissner geschossen habe.

Wagner bestritt diese Aussagen vehement: Er habe keinen solchen Befehl gehabt oder selbst er-lassen. Unterstützt wurde Wagners Einlassung durch den Mitangeklagten Walter Gaedecke, dem Leiter des persönlichen Büros von Wagner. Dieser sagte aus, dass ihn das Luftwaffenkommando V Stuttgart im Herbst 1944 angerufen habe und ihm mitgeteilt habe, Grüner habe sich aus dem Gewahrsam der Polizei (-in Rheinweiler- d. V. ) einige englische oder amerikanische notgelandete Flieger übergeben lassen. Diese würden von ihm festgehalten und nicht an die Luftwaffe ausgeliefert. Das Luftwaffenkommando bitte darum, Grüner die notwendigen Anweisungen zum Überstel-len der Flieger zu geben. "Diesen Vorgang meldete ich Wagner mündlich, worauf er mir die Wei-sung gab, Grüner anzurufen und ihm mitzuteilen, er habe die Kriegsgefangenen umgehend zurück zu geben. Grüner erklärte am Telephon in verschleierter, aber mir verständlicher Form, dass die Kriegsgefangenen nicht mehr am Leben seien.

Dies meldete ich wiederum Wagner, der mir sagte: `Ich verstehe nicht, wie Grüner solchen Dummheiten machen kann`. Damit war für mich dieser Fall erledigt." Letztendlich wurde Wagner, im Unterschied zu Grüner, im Urteilsspruch des Strasbourger Tribunals von der Anklage des Fliegermordes freigesprochen; Grüner dagegen dafür zum Tode verurteilt. Das Tribunal stellte fest, dass Grüner - entgegen seiner immer wieder angeführten Selbstrechtfertigung - nicht auf Befehl von Übergeordneten, zum Beispiel Wagners gehandelt hatte.

Doch anders als Gauleiter Robert Wagner, der am 14. August 1946 in Strasbourg, begleitet von drei seiner Gefolgsleute wegen deren Verbrechen im Elsass von einem Erschießungskommando hingerichtet wurde, entging Hugo Grüner mit seinem Einspruch gegen das Urteil des Tribunals (Todesstrafe) vor dem Kassationsgericht seiner direkten Strafe. Sein Anwalt hatte argumentiert, ein französisches Militärgericht könne nicht einen Vorgang beurteilen, der sich weder auf französischem Territorium abgespielt habe, noch französische Staatsbürger betroffen habe. Dies sei aus-schließlich Angelegenheit der britischen Militärbehörden. Der Kassationshof in Paris entschied am 24. Juli 1946 , Grüner Mitte August 1946 zunächst dem französischen Hauptquartier in Baden-Baden zu überstellen, um ihn von dort aus den britischen Alliierten auszuliefern. Diese verbrachten ihn wenig später in das Internierungslager No. 4 C.I.C.

Recklinghausen-Hillerheide der Britischen Rhein-armee (BAOR), Camp B, Baracke 13. Hier sollte Grüner auf seinen Prozess vor einem englischen Militärtribunal warten. Die mitanzuklagenden Schliengener Gendarmen Rudolf Birlin und Hans Reimer hatte man schon im Juni 1946 in das britische Internierungslager Neumünster/Schleswig-Holstein verbracht. Grüner unternahm in Recklinghausen einen Fluchtversuch, bei dem er zweimal angeschossen worden sein soll.

Er wurde jedoch wieder gesund gepflegt und sollte am 20. Februar 1947 vor dem englischen Militärgericht im Hamburg zur Aburteilung kommen. Fünf Tage nach der Zustellung der Anklageschrift durch die britischen Militärbehörden (der Prozess sollte am 20. Februar beginnen) gelang Grüner am 15. Februar 1947 jedoch mit zwei anderen Mitgefangenen (Peter Deschen, Luxemburger und Jean Pierre Remacle aus Essen) die Flucht aus dem Internierungslager.

Das Lager hatte sowohl eine englische wie auch eine nachgeordnete deutsche Lagerleitung, die im Rahmen ihrer Strategie der "indirect rule" der britischen Alliierten in erster Linie auf die strikte Einhaltung der Lagerordnung zu achten hatte und bei leichten Verstößen auch Bestrafungen durchsetzen konnte. Grüner soll in den Besitz einer Uniform des Wachkommandos - vermutlich der deutschen Seite - gekommen sein, mit der er bei der Wachablösung verschwunden ist. Er war einer von 25 Inhaftierten, denen die Flucht gelang. Nur drei wurden wieder gefasst. Der Gerichtstermin wurde daraufhin zunächst aufgehoben.

Vier bis fünf Wochen nach seiner Flucht soll Grüner aus der sowjetisch besetzten Zone an zwei "Freunde" aus dem Lager eine Postkarte geschrieben habe, in der er ihnen mitteilte, dass es ihm gut ginge und er Arbeit habe. Am 26. und 27. Mai 1948 - knapp anderthalb Jahre nach seinem Verschwinden - wurde in Hamburg vor dem englischen Militärgerichtshof wegen Kriegsverbrechen der Prozess gegen Hugo Grüner - in Abwesenheit - und Rudolf Birlin eröffnet (The Schliengen Case). Als Zeugen geladen waren u. a. Hans Reimer und Karl Bohny, die beiden anderen Polizisten aus Schliengen. Aufgrund des Ge-ständnisses von Birlin, an der Mordaktion zwangsweise wegen Bedrohung seines eigenen Lebens durch Grüner beteiligt gewesen zu sein, wurde Rudolf Birlin freigesprochen. Übrig blieb jetzt der Hauptangeklagte Grüner. Im folgenden schildert Jost Großpietsch, warum es nie zu einer Bestrafung des kriegsverbrechers Grüner kam.

Hugo Grüner: verschwunden

Abb. 9:  Grüner im frühen Personalbogen der NSDAP

Das Verschwinden Hugo Grüners aus den Akten und aus dem öffentlichen Bewusstsein verdient eine genauere Betrachtung. Im Juli 1951 lädt das badische Staatskommissariat für politische Säuberungen, Abwicklungsstelle Spruchkammer, Hugo Grüner in öffentlicher Ladung in Freiburg vor. Am 17.08.1951 soll er vor dem Untersuchungsausschuss in Freiburg zu dem Vorwurf aussagen, dass er verdächtigt wird "…Aktivist, Militarist oder Nutznießer gem. § 5 der Landesverordnung über die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 29.03.1947 gewesen zu sein". Zeitgleich erscheint die Ehefrau von Grüner mit rechtsanwaltlichem Beistand vor der Spruchkammer und beantragt das vollständige Vermögen der Familie zu ihren Gunsten freizugeben. Am 03.10.1951 wird der Ehefrau das Vermögen der Familie zugeteilt. Die Begründung ist äußerst lesenswert. Bei dem "betroffenen Hugo Grüner handelt es sich um einen der krassesten Fälle, die die Spruchkammer jemals beschäftigt hat….. Als Kreisleiter hat er sich besonders radikal und unduldsam erwiesen.

Insbesondere geht aus den Strafakten des Landgerichtes Freiburg im Breisgau gegen verschiedene Teilnehmer einer am 09. und 10. November 1938 in Müll-heim durchgeführten "Judenaktion" hervor, dass in Müllheim in diesen Tagen unter Leitung und maßgeblicher Beteiligung des Kreisleiters Hugo Grüner ein "Judenschreck" nach einem von ihm geprägten Ausdruck veranstaltet… Einen besonders krassen Beweis seiner verbrecherischen Brutalität gab Grüner durch das Vorgehen gegen drei (! der Verfasser) englische Flieger, die notlanden mussten und gefangen genommen wurden und die Grüner eigenhändig erschoss. Durch diese Morde hat er zugleich schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Was die Vermögensfolgen des Artikels 16 betrifft, so ist zu berücksichtigen, dass sie (die Vermögensfolgen, d. Verf.) in erster Linie und zunächst ausschließlich die Ehefrau und die Kinder treffen würden.

Frau Grüner war aber weder in der Partei noch in der Frauenschaft oder in einer anderen Frauenorganisation. Für eine Beteiligung an den Untaten ihres Mannes, von denen sie nach ihrer glaubhaften Versicherung überhaupt erst nach Beendigung des Krieges Kenntnis erhalten hatte, liegt nicht der geringste Anhaltspunkt vor. Dazu kommt, dass der Hauptbestandteils des Vermögens, das Haus, nachgewiesenermaßen von ihr stammt, bzw. aus ihrem Vermögen erworben wurde, während das Barvermögen aufgebraucht ist. Eine Vermögenseinziehung auf Grund der gegen den Mann erlassenen Erkenntnisse dürfte deshalb kaum der Billigkeit entsprechen". Als Nachweis reichte eine "Eidesstattliche Erklärung", abgezeichnet von einem Bearbeiter des Rathauses Rötenbach, unterschrieben von Adelheit Wieslers Mutter in Rötenbach.

Nach der Recherche von Edgar Baßler war dies eine reine Zweckbehauptung , um die Erbschaft zu erlangen. Mit diesem Spruchkammerentscheid aus dem Jahr 1951 macht sich die fünfköpfige Restfamilie Grüner, in Müllheim in der Hauptstraße ansässig, auf den längeren Weg, den Familienvater für tot zu erklären. Dies geschieht im Jahr 1971 in Verbindung mit dem geplanten Verkauf des Wohnhauses in Rötenbach, rückwirkend zum 31.12.1946.

Abb. 10:  Grüner in einem späteren Personalbogen der NSDAP

Eine Aussetzung des Haftbefehls ist nicht überliefert, und wird unter noch nicht recherchierbaren Umständen in den Jahren 1959,1960 bis 1961 dann wieder beim Bundeskriminalamt geführt. Im September 1959 ermittelt die Sonderkommission der Zentralen Stelle in Ludwigsburg gegen Hugo Grüner und stellt fest, dass die komplette Familie Grüner mit weiteren Angehörigen mit Ausnahme des Ehemannes, der in Argentinien vermutet wird,in München lebt. In einem Aktenvermerk des Fahnders der Sonerkommission der Zentralen Stelle in Ludwigsburg vom 30.08.1960 heißt es dazu: "Hermann Grüner, Bruder des Beschuldigten,Beruf Kellner, geb. am 25.10.1893 in Rötenbach, Geb.Reg.Nr.18/1893 des Standesamtes Rötenbach, wanderte in den 20iger Jahren nach Argentinien aus.Er soll dort zu Wohlstand gekommen sein, ist jedoch vor etwa 5 Jahren dort verstorben.

Ein Neffe des Hermann Grüner, Hermann Wiehl, wohnhaft in Rötenbach Haus nr. 31, begab sich nach dem Tod seines Onkels nach Argentinien, um das Erbe anzutreten. Dieser kam jedoch nach einiger Zeit krank zurück, weil er angeblich mit den argentinischen Behörden Schwierigkeiten hatte. Dieser wurde von mir unter einem Vorwand aufgesucht und erklärte,dass sich die Farm des Herrn Hermann Grüner - eine Teeplantage von 34 ha und einem Jahresertrag von 400 Zentner Tee - in Monte Carlo, Linea Guatambu-Lote-19 - Hauptstadt der Provinz Missiones (Republik Argentinien) befindet". Es war also den statlichen deutschen Stellen durchaus bekannt, dass es sich lohnen würde, dort nach Grüner zu suchen oder einen Auslieferungsantrag zu stellen. Der Ort Monte Carlo hat selbst heute, 2018, nur 35.000 Einwohner.

Es dürfte ein Leichtes gewesen sein, herauszufinden, wer die Teeplantage nach dem Tod von Grüners Bruder leitete, und festzustellen, ob es Hugo Grüner war. Aus verschiedenen Rötenbacher Informationen geht hervor, dass man Grüner dort vermutete und auch Aufenthalte in seinem Geburtsort erhärteten diese Auffassung. Für die Zentrale Stelle wurde recherchiert, welchen Tätigkeiten Ehefrau und Kinder nachgehen. Man erwartete die Anwesenheit Hugo Grüners in München zu den Weihnachtstagen 1960, was sich nach Aktenlage und Überwachung durch Verfassungsschutz als scheinbar nicht zutreffend erwiest.

Der Aktenvermerk der Sonderkommission bei der zentralen Stelle endet mit dem Hinweis,"… der Haftbefehl gegen den Beschuldigten ist hier in Abschrift vorhanden, er wird im deutschen Verhandlungsbucht Nr. 117 vom Dezember 1960 Seite 223 wegen Mordes zur Festnahme ausgeschrieben. Der Haftbefehl befindet sich beim BKA." Dieser Haftbefehl wird begründungslos 1961 aufgehoben und Hugo Grüner verschwindet aus allen Papieren. Der vierfache Mord des Kreisleiters und der Umgang der Nachkriegsjustiz mit diesen Morden ist noch nicht abschliessend aufgeklärt.



Literatur:

Erste Strafkammer Landgericht Freiburg 1947,Staatsarciv Freiburg,Bestand Staatsanwaltschaft Freiburg,1988/44 LGFR 1,KLS 11/471
Edgar Baßler/ Clemens Hensler zu Grüner: " Hugo Grüner:Nationalsozialist,vierfacher Fliegermörder,entkommener Straftäter" in: Das Markgräflerland,Jg.2015,Bd 1,S.173 ff
National Archives in Kew, Grossbritannien WO 235/464 RC 118078 (The Schliengen Case)
National Archives in Kew, Grossbritannien AIR 34/673 RC 1180788
National Archives in Kew, Grossbritannien WO 235/RC 1160784 (Birlin Case)
Centre des Archives diplomatiques du ministère des Affaires étrangères Paris Courneuve AOFAA1 BAD 521 Hugo Grüner
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung natio-nalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg;
Staatsarchiv Freiburg,
Prefecture du Bas-Rhin
Staatsarchiv Nürnberg
Bei YouTube gibt es einen von der Britischen Pathe´ gedrehten Kurzfilm über das Tribunal in Strasbourg 1946. Hier ist vor seinem Verschwinden auch letztmalig Hugo Grüner in Porträtaufnahme zu sehen.