StartseitePublikationenBernd HainmüllerDer Mord an Oberbürgermeister Franz Kerber 1945

Der Mord an Oberbürgermeister Franz Kerber 1945

Warum sucht die Stadt Freiburg nicht nach den verschwundenen Akten?

Bernd Hainmüller

Vorbemerkung

Der Mord am Freiburger Oberbürgermeister Franz Kerber zwischen Juni und Juli 1945 am Schauinsland gehört zu den unerforschten Bereichen der Geschichte Freiburgs im Nationalsozialismus. Seit nunmehr fast 75 Jahren wird in einschlägigen Artikeln darüber spekuliert, wer, wo, wann und wie  der ehemalige Freiburger OB von 1933-1945 zu Tode gekommen ist. Die Stadt Freiburg (bzw. ihr stadtgeschichtliches Museum) hat dieses Kapitel der zwölfjährigen Geschichte des Nationalsozialismus weitgehend ignoriert, dabei gehört der Tod von OB Kerber und seine Umstände integral dazu, nicht im Sinne der Rechtfertigung der Rolle OB Kerbers in Freiburg, sondern als notwendige Aufklärung über das Gesamtgeschehen und die Folgen der NS-Diktatur für Freiburg. Am 29. 9. 2020 hat der Redakteur der Badischen Zeitung, Frank Zimmermann, auf die Anregung von Robert Neisen vom Arbeitskreis für Regionalgeschichte  und meiner Person auf Seite 3 der Badischen Zeitung einen weiteren Versuch gestartet, Licht in dieses Dunkel zu werfen. Dieses auch eingedenk der Tatsache, dass in absehbarer Zeit ein "Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus in Freiburg" im ehemaligen Städtischen Verkehrsamt eröffnet werden wird. Kann man diese Geschichte des Ablebens von OB Kerber dann weiter ignorieren? Der BZ-Artikel fand große Beachtung, aber keine Reaktion der Verantwortlichen in der Stadt. Daher seien im folgenden noch einmal anhand aller vorhandenen Unterlagen, die sich im "Nachlass Middendorf" im Staatsarchiv befinden, zusammenfassend dargestellt. Sie könnten als Rechercheleitlinie für die Suche nach den "verschwundenen" Akten dienen.

Abb. 1:  OB Kerber (links) mit Gauleiter Robert Wagner.


Die "unbekannte Leiche" an der Holzschlägermatte

Am 4. Sept. 1945 gegen 11 Uhr erschien die Ehefrau des Kriegsinvaliden Walter Finkbeiner aus Horben, Kreis Freiburg , auf dem staatlichen Forstamt Freiburg und teilte mit , dass ihr Mann tags zuvor beim Pilzsuchen im Schauinslandgebiet eine männliche Leiche gefunden habe, die zum Teil schon stark in Verwesung übergegangen sei. Sie gab weiter an, dass ihr Mann bereit sei, der Kriminalpoli-zei Freiburg die Lage der Leiche zu zeigen. Diese Tatsache wurde vom städtischen Forstamt der Kriminalpolizei übermittelt, die sich mit Finkbeiner in Verbindung setzte und ein Zusammentreffen am 6. 9. 1945 in der Nähe des Fundortes vereinbarte. So beginnt laut der Aktennotiz der Staatsan-waltschaft Freiburg vom 6. September 1945 der Auftakt zu einem bis heute ungeklärten Verbre-chen am Kriegsende: Der Tod des ehemaligen Oberbürgermeisters von Freiburg zwischen 1933 und 1945, Dr. Franz Kerber. Bis heute halten sich zahlreiche Gerüchte, wer den Tod Kerbers zu verantworten hat. Waren es eigene Nazi-Gesinnungsgenossen („Werwölfe“), die ihn wegen möglichen „Ausplauderns“ zum Schweigen gebracht hatten? War es ein Racheakt der Freiburger „Antifa“ wegen der zahlreichen Naziverbrechen und Grausamkeiten, an denen er beteiligt war oder davon wusste? Waren es die seit der Befreiung Freiburgs am 21. April 1945 als Besatzungsbehörde regierenden französischen Militärs? Mit neu aufgefundenen Ermittlungsakten der Freiburger Staatsanwaltschaft im Staatsarchiv Freiburg, die lange Zeit als verschollen geglaubt waren, können nun zumindest einige Lücken in der Akte Kerber geschlossen werden, aber längst nicht alle.  
Zwei Tage nach der Meldung von Frau Finkbeiner, am 6. 9. 1945, fuhren die Kriminalsekretäre Weninger, Anemüller und Maier plus Fahrer zum Schauinsland, nahmen unterwegs den Zeugen Walter Finkbeiner mit, der ihnen die Leiche in einem Waldstück, etwa 100 m südwestlich der sog. Weißenfelskurve, der letzten Kurve vor der Holzschlägermatte, zeigen konnte. „Die Leiche konnte nur durch den fürchterlichen Geruch, den sie weithin verbreitete, Vorübergehende veranlaßt haben, einmal näher Umschau zu halten. So erging es auch dem Finkbeiner, der in diesem pilzreichen Gebiet seine Tätigkeit ausübt und dabei die Leiche auch entdeckt hat. Nach der Beseitigung der Steine und Äste wurde nur eine fast vollständig in Verwesung übergegangene männliche Leiche festgestellt, die zweifellos, vermutlich nach Ermordung, an diese schwer zugängliche Stelle gebracht worden ist. Nach Sachlage wird angenommen werden müssen, dass die Leiche schon 3- 4 Monate dort liegt und dass wohl daran gedacht werden muss, dass hier ein Mord verübt wurde, der mit den politischen Umtrieben nach Beendigung des Krieges in Zusammenhang gebracht werden könnte“ heißt es im Bericht der Kriminalpolizei Freiburg an die Staatsanwaltschaft vom 6. September 1945. Aber wer war diese männliche Leiche vom Schauinsland?

Die Obduktion

Die Kriminalpolizei Freiburg unterrichtete von dem Fund die Staatsanwaltschaft und im Staatlichen Gesundheitsamt Medizinalrat Dr. Füsslin. Man brachte die Leiche in die städtische Leichenhalle, wo am folgenden Tag Dr. Füsslin die Leichenschau vornahm. „Die Leichenschau ergab, dass an äußeren Verletzungen sich am Schädel rechts ein Loch in der Schläfengegend befand, gegenüber links ein großes Loch bei dem die äußeren Knochenlamelle stärker verletzt war wie die innere. Die Beschaffenheit dieses Loches erinnert an einen bei Ausschüssen gewohnten Befund“ schrieb Füsslin in seinem vorläufigen Gutachten. Zur Person selbst hatte er einige Auffälligkeiten bemerkt: „Die Fingernägel der linken Hand waren tadellos geschnitten und offenbar früher gepflegt. Man kann also auf einen Mann der gehobenen Schichten schließen, dahin deutet auch die Beschaffenheit des Anzugstoffes, es handelt sich um ein grünes Grätenmuster. Die Socken (richtig Sportstrümpfe) waren tadellos erhalten“. Vierzehn Tage später wurde im Ludwig-Aschoff-Haus, dem pathologischen Institut der Universität, der Schädel der männlichen Leiche näher untersucht. Die Untersuchung durch Dr. H. Liebegott ergab, dass der Mann mit zwei Kopfschüssen getötet worden war – einem „Fernschuß“ aus mehr als 40 cm Entfernung in die rechte Schädelhälfte und einem fast aufgesetzten, absoluten Nahschuß in die linke Schädelhälfte. Der erste Schuß aus der Ferne wurde von rechts hinten, der zweite auf den wahrscheinlich schon am Boden Liegenden abgegeben. „Die am Schädel erhobenen Befunde haben somit ergeben, dass es sich um zwei tödliche Schädeldurchschüsse (Fernschuß und absoluter Nahschuß ) gehandelt hat. Es bleiben nunmehr noch folgende Fragen zu erörtern übrig: Art der Tatwaffe, Schussfolge, Mord oder Selbstmord?“ Dr. Liebegott fand heraus, dass beide Schüsse mit Waffen gleichen Kalibers abgegeben wurden: Als Tatwaffen kamen automatische Repetierpistolen vom Kaliber 7,65 in Frage. „Nach den vorliegenden Erhebungen kann es sich nur um einen Mord gehandelt haben“ (Gutachten Dr. Liebegott, Oberarzt des Pathologischen Instituts vom 29. 9. 1945)
Wenngleich dieses Gutachten nicht modernem kriminologischen Procedere entspricht, ist die Aussage eindeutig, dass es kein Selbstmord gewesen sein kann, sondern ein Mord, der sich am Schauinsland abgespielt hatte. Wer aber war der Mann? Wie lange lag er an der Fundstelle, die definitiv nicht die Tötungsstelle war? Die Freiburger Kriminalpolizei leitete eine umfassende Ermittlungsarbeit ein, um diese beiden Fragen zu klären. Am 15. Oktober wurde seitens der Staatsanwaltschaft Freiburg mit Genehmigung der Militärregierung eine Belohnung von 1000 Reichsmark öffentlich angeschlagen für Hinweise zur Identität des toten Mannes. 

 
Abb. 2:  Belohnung der Staatsanwaltschaft für Hinweise auf den unbekannten Toten vom Schauinsland. 

Die Kriminalpolizei befragte alle Schuhgeschäfte wegen der eleganten Sandalen, die der Tote getragen hatte, die Bekleidungsgeschäfte wegen des grünen Grätenmusters der Anzugsjacke, die Strumpfgeschäfte wegen der teuren Sportstrümpfe, aber letztlich gab den Ausschlag zur Identifizierung der Leiche ein Taschentuch: „Nach gründlicher Reinigung des bei dem Toten vorgefundenen Taschentuches kam ein aufgenähter Name zum Vorschein, der als „Kerber“ entziffert werden konnte.

"Oberbürgermeister Dr. Kerber ging nach dem unglücklichen (!! d. V.) Ausgang des Krieges von hier flüchtig und konnte später von den einrückenden Franzosen in Eichberg (liegt im Klettgau bei Dettighofen nahe der Schweizer Grenze d. V. ) festgenommen werden. Kerber wurde zunächst in das Internierungslager nach Waldshut eingeliefert und am 16. Mai 1945 von dort hierher ge-bracht, wo er in der Gewerbeschule (Kirchstrasse 10 in Freiburg bei der Johanniskirche d. V.) Unterkunft gefunden hat “. (Bericht Kriminalpolizei Freiburg am 8. November 1945).

Der Ehefrau Kerbers, Lore Kerber, wurden in Endingen alle Beweisstücke vorgeführt, die diese als Besitz ihres Mannes erkannte, insbesondere die Sandalen, die ihr Mann bei der Flucht getragen habe und den Anzugstoff. Selbst diese Aussage schien der Kriminalpolizei nicht zu genügen, denn am 20. Novem-ber 1945 wurde die gefundene Oberkieferprothese dem in Waldkirch tätigen Zahnarzt Paul Kirner vorgelegt. Dieser konnte sich zunächst nicht daran erinnern, die Prothese angefertigt zu haben. Erst als man ihn fragte, ob auch der frühere Oberbürgermeister Dr. Kerber sein Kunde gewesen sei, fiel Kirner wieder ein, dass er diesem die vorgelegte Prothese gemacht habe und zwar im Jahre 1933, während er noch in Freiburg wohnhaft gewesen sei. „Damit dürfte die Identifizierung der Leiche restlos geklärt sein“ schrieb Kriminal-Obersekretär Maier, Kriminalpolizei Freiburg, am 20. November 1945 an die Staatsanwaltschaft. 

Die Militärbehörden beenden das Ermittlungsverfahren

Aber bereits einen Tag später war die erfolgreiche Aufklärungsarbeit der Freiburger Kriminalpolizei beendet. Nachdem der Chef der Freiburger Staatsanwaltschaft, Dr. Zürcher, die Akten den französischen Dienststellen vorgelegt hatte, wurde vom Chef des Stabes, sowie von Capitaine Loysel als örtlichem Gerichtsoffizier der Befehl erteilt, die Sache für die deutsche Gerichtsbarkeit abzuschließen und von weiteren Nachforschungen Abstand zu nehmen: „Das Verfahren wird eingestellt, da die mutmaßlichen Täter der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen“. 
 
Abb. 3:  Die Militärbehörden untersagen am 21. November 1945 weitere Nachforschungen über den Tod Kerbers

Der letzte „deutsche“ Akt im Fall Kerber war die persönliche Übergabe der Sterbeanzeige durch den Oberbürgermeister Dr. Hoffmann an das Büro der Freiburger Staatsanwaltschaft, wohl um öffentlich zu demonstrieren, dass man im Rathaus mit diesem „Abschluss“ nicht einverstanden war. An diesem Faktum hat sich aber seit nunmehr 75 Jahren nichts geändert. Denn die Frage, wer den Oberbürgermeister Kerber ermordet hat, liegt bis heute in den unauffindbaren Akten der französischen Besatzungsbehörden. Als die Freiburger Oberstaats-anwaltschaft auf Drängen der Ehefrau Lore Kerber und ihres Rechtsanwaltes Anfang 1946 die Ermittlungen wieder aufnehmen wollte, wurden ihr die Nachforschungen von der Sureté Militaire untersagt. Am 16. Juli 1951 schrieb das Badische Ministerium der Justiz an den Regierungsassessor bei dem französischen Gericht I. Instanz in Freiburg und bat um nähere Auskünfte über den Ausgang des (französischen) Verfahrens gegen den/die Mörder von Kerber: Man habe lediglich gerüchteweise gehört, dass der oder die Täter in Paris wegen dieser und anderer Straftaten abgeurteilt worden seien; man sei in letzter Zeit von Pressevertretern, Angehörigen Kerbers und vom Versorgungsamt um Auskunft über den Ausgang des Verfahrens angegangen worden; das Unvermögen, hierüber Auskunft zu geben, sei in der Regel so gedeutet worden, dass man die Täter nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt habe. Die Antwort der französischen Stelle lautete, dass man die Protokolle der Ermittlungsrecherchen der in Freiburg stationierten französischen Gendarmerie, die sie nach dem Tod Kerbers vor Ort angestellt habe, trotz Nachforschungen bei den Dienststellen des Oberkommandos der französischen Streitkräfte in Deutschland nicht hätte auffinden können. Im Juni 1956 fragte die Witwe Kerbers beim Regierungspräsidium Südbaden, Abteilung für Besatzungs- und Stationierungsschäden, erneut nach den Ermittlungsprotokollen der französischen Gendarmerie. Der "Chef du Bureau du Contentieux Sud des I er Corps d’Armée" schrieb am 24. August 1956 zurück: Die Akten sind nicht da. Aber das stimmt nicht: In Courneuve bei Paris, dem Archiv der Besatzungsbehörden der französischen Zone, liegt eine Akte Kerber (BA-DE 2560), aber diese Akte ist weitestgehend leer, bzw. enthält wenige Akten aus dem später von Frau Kerber angestrengten Entnazifizierungsverfahren gegen ihren Mann; es fehlen aber alle Akten, die sich auf die Vorgänge ab Juni 1945 beziehen.
 
Abb. 4:  Im französischen Archiv der Besatzungszeit in Courneuve liegt die fast leere Akte Franz Kerber BADE 2560

Kerbers letzte Tage in französischem Gewahrsam

Zwischen seinem Transport am 16. Juni von Waldshut in die Kirchstrasse 10 in Freiburg und dem Auffinden der Leiche am Schauinsland am 3. September 1945 durch den Pilzsucher Finkbeiner liegen etwas mehr als zweieinhalb Monate. Da der Leichnam ca. 2 Monate versteckt an der Weißenfels-Kurve lag, - so das Protokoll der Leichenschau – ist davon auszugehen, dass sich die entscheidenden Ereignisse zwischen dem 16. Juni und Ende Juni 1945 abgespielt haben müssen. Es gibt eine Aussage des ehemaligen Freiburger Polizeipräsidenten Otto Henninger vom 18. Juni 1956 über Kerbers letzte Tage in den Händen der französischen Besatzungsmacht. Es ist ein Rückblick nach mehr als zehn Jahren, dürfte aber hinsichtlich der Abläufe zwischen dem Transport Kerbers nach Freiburg und seinem „Verschwinden“ wahrheitsgetreu sein. Die Aussage Henningers ist eine der letzten Beschreibungen über den Aufenthaltsort Kerbers. Henninger sagte damals:

 „In diesem Lager (in den Lonza-Werken Waldshut – d. V. ) habe ich den ehemaligen OB Kerber getroffen. Dieser erzählte mir, er sei in Jestetten (nicht weit von Eichberg, dem Verhaftungsort laut Freiburger Kripo d. V.) in Haft genommen worden. Etwa Mitte Juni (die Kripo Freiburg datierte den Transport auf den 16. Juni d. V.) wurden wir nach Freiburg transportiert. Bei dem Transport befand sich auch Dr. Kerber mit seiner Frau und Tochter. Dr. Kerber hat sich damals noch mit allen Mitgefangenen in seiner Baracke der Lonza-Werke verabschiedet, er war verschiedentlich vom französischen Kommandanten vernommen worden und hatte von sich aus, wie er mir erzählte, entlastende Angaben gemacht; z. B. dass er verschiedentlich für verschiedene verfolgte Elsässer eingetreten sei und dergl. Nach der Ankunft in Freiburg wurden wir in die Gewerbeschule gebracht und verbrachten die erste Nacht in einem Saal zu ebener Erde. Am ersten Abend wurde Dr. Kerber ganz kurz verhört. Er erzählte mir, daß das Verhör unangenehm gewesen sei. Man habe ihn unter Druck setzen wollen, daß er Aussagen zu Ungunsten führender nationalsozialistischer Regierungsmitglieder mache, insbesondere den – ihm selbst bekannten – derzeitigen Aufenthalt des Gauleiters an-geben sollte. Es hatte sich u. a, auch darum gehandelt, dass Dr. Kerber anstelle des im besetzten Karlsruhe gebliebenen Ministers Köhler in letzter Stunde vom Gauleiter zum Finanzminister ausersehen war. Am folgenden Tag mussten wir uns in einem Stockwerk höher gelegenen Vernehmungszimmer melden. Erst kam Dr. Kerber dran. Er wurde etwa 1- 1 ½ Stunden verhört und machte beim Verlassen des Vernehmungszimmers einen sehr niedergeschlagenen Eindruck, gesprochen habe ich ihn nicht mehr. Anzeichen von Misshandlung habe ich nicht wahrgenommen. Anschließend wurde ich selbst vernommen.; die Vernehmenden waren zwei junge französische Offiziere. Als ich nach meiner Vernehmung in den Saal zurückkam, war Dr. Kerber nicht da: er ist nach Aussagen meiner Mitgefangenen nach der Vernehmung nicht mehr in den Saal gekommen. Ob seine Sachen geholt wurden, weiß ich nicht. Die Mitgefangenen sagten, im Keller des Gebäudes seien noch Hafträume für schwerbelastete Häftlinge und es wurde die Vermutung geäußert, dass Dr. Kerber in eine solche Zelle gekommen sei. Dieser Vorgang spielte sich an einem Dienstag oder Mittwoch ab. Am Samstag darauf brachte man mich mit zwei anderen Häftlingen in das Freiburger Landesgefängnis“. 

Welche Rolle spielte die Surete Militaire (SM)?


Warum aber rückte nicht auch Kerber wie Henninger in das Gefängnis in die Hermann-Herderstrasse 10 ein? Die Liste der Personen, die wie Kerber aus Waldshut nach Freiburg überführt wurden, gibt für die Person Franz Kerber an, er sei in Freiburg der Sûreté Militaire (SM) übergeben worden (ohne Angabe eines Grundes und ohne Vorname – im Original „transmis a SM“). Offensichtlich war er jetzt in den Händen des französischen militärischen Sicherheitsdienstes. Am 16. Juni wurde Kerbers Frau und Tochter, die mit ihm aus Waldshut nach Freiburg verbracht worden waren, aus der Kirchstrasse 10 entlassen. In späteren Protokollen erinnern sie sich an folgenden Vorfall, der sich bei ihrer Entlassung abspielte. Als sie die Gewerbeschule verlassen wollten, kam ein französischer Soldat auf sie zu und wollte ihnen das Gepäck Kerbers mitgeben. Beide lehnten die Annahme des Gepäcks mit dem Hinweis ab, dass Kerber diese Sachen ja noch brauche. Zu diesem Zeitpunkt war Kerber wohl schon „ausgeführt“ worden auf den Schauinsland, um in seinem Beisein das dort gelegene Ferienhaus durchsuchen zu können. Ob er danach wieder in die Kirchstrasse zurückkam, wissen wir nicht. Laut übereinstimmender Aussagen in den Akten des Staatsarchivs Freiburg wurde er aber nicht in das Freiburger Gefängnis überstellt; auch nicht in das Internierungslager Idingerstrasse 1, das die französischen Behörden für Nazis erst am 1. August eröffneten. Es gibt einen Hinweis in den Akten des Staatsarchiv Freiburgs, dass die französischen Besatzungsbehörden vom Tod Kerbers zumindest ab dem 12. Juli – also zwei Monate vor der Auffindung der Leiche - gewusst haben müssen: Die Notiz stammt vom Städtischen Hochbauamt und ist unterzeichnet von einem der engsten Mitarbeiter Kerbers, Dr. Schlippe, dem Stadtbaudirektor, der in einer Notiz an den Oberbürgermeister Dr. Hoffmann schreibt:

 

 „Gestern besuchte mich abermals der Prefet delegue special du Commissaire regional de la Republique. Er wünschte die Überlassung der bisherigen Privatbibliothek des Herrn Dr. Kerber, die auf dem Schauinsland bei Burggraf untergebracht sein soll. Möbel und Personal zum Abtransport will er selber stellen. Lt. Gesetz gehören ja das ganze Privateigentum, also auch die Bibliothek nunmehr der alliierten Militärregierung. Es entsteht nun die Frage, ob über diese Bücherei wie über den übrigen Hausrat an Mobiliar usw. ein Inventar aufgestellt werden muß. Dies könnte nicht unsere Aufgabe sein, da wir hierzu kein Personal haben. Ferner bat der Präfekt um Überlassung der beiden ersten Bände des Freiburger Jahrbuches. Er besitzt bereits privat die Jahrbücher Reichsstraße 31, Elsaß und Burgund. Ich bitte seinem Wunsch zu entsprechen“. 

Woher weiß der Prefekt am 12. Juli – also rund 3 Wochen nach Kerbers „Verschwinden“, dass die Privatbibliothek von Kerber im Haus auf dem Schauinsland ist? Es drängt sich die Vermutung auf, dass die französischen Behörden schon zu diesem Zeitpunkt wussten, dass Kerber nicht mehr am Leben war. Vermutlich wussten sie auch, dass die Surete Militaire das ausführende Organ für den Mord war.

Abb. 5:  Franz Kerber besaß ein Ferienhaus auf dem Schauinsland gegenüber dem Fachschaftshaus am Stohren 19. Hier irgendwo muss sich der Mord abgespielt haben. Heute gehört das Haus seinem Enkel Helge Kerber in Köln

Haben die Besatzungsbehörden weitere Morde auf dem Gewissen?

Es gab laut Dokumenten im Staatsarchiv Freiburg mindestens 4 weitere Morde, die nicht nur in derselben Zeit (Mai/Juni/Juli 1945) passiert sind, sondern nahezu identische Tatmuster aufwiesen: Personen wurden in französischen Gewahrsam genommen, oder stellten sich freiwillig, wurden zu einem bestimmten Zeitpunkt „ausgeführt“ und kehrten nicht wieder in den Gewahrsam zurück, was aber in allem Fällen die Besatzungsbehörden zu keinerlei Suchreaktionen nötigte. Den Schlussstein bildete dann jeweils das Verbot der Besatzungsbehörde (ebenfalls Capitaine Loysel), dass deutsche Stellen den Fall abzuschließen hätten und die Akten wie im Fall Kerber „verschwanden“.



Diese vier Personen waren:
- Kriminalinspektor Karl Traub, (* 9. November 1888 in Dietershausen / Freiburg im Breisgau; † 27. Juli 1945 in Freiburg im Breisgau) war ein Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und leitete die Staatspolizeistelle Freiburg als Außenstelle der Staaatspolizeileitstelle Karlsruhe. Am 9. Mai 1945 stellte er sich dem damaligen Leiter der Surete Militaire, Seroz und wurde ins Gefängnis Hebelstrasse 10 eingewiesen. Am 27. Juli 1945 wurde er bei einer „Ausführung zum Verhör“ von französischen Soldaten erschossen und später vor dem Gefängnis von Freiburg in einem Bomben-trichter von Häftlingen verscharrt. Weil eine Hand aus dem Boden ragte, musste er später tiefer vergraben werden. Erst im August 1946 gaben die französischen Behörden die Erlaubnis zur Exhumierung.
- Hanloser, Otto, Tschiggfrei, Josef und Knies, Karl waren Mitarbeiter von Karl traub. Am 6. Mai 1945 wurden im Taubenbach auf Gemarkung Gundelfingen ihre Leichen  aufgefunden, die zahlreiche Schusswunden am Körper aufwiesen. Die Leichen konnten ermittelt werden als: Hanloser, Otto, Fahrer bei der Freiburger Gestapo; Josef Tschiggfrei, Stadtarbeiter, NSDAP-Funktionär; Karl Knies, Kaufmann, NSDAP-Funktionär. Alle drei waren verhaftet und in das Gefängnis II Hebelstrasse eingeliefert worden. Dort wurden sie am 4. Mai 1945 von französischen Polizisten abgeholt, um sie in das Gefängnis Offenburg zu überführen, wo sie aber nie ankamen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellte zu diesen Fällen am 5. Oktober 1955 in einem Brief an das Justizministerium Baden-Württemberg fest: „Es ist anzunehmen, dass sie von den französischen Gendarmen erschossen und ihre Leichen in den Taubenbach hineingeworfen worden sind. Auch von diesen Vorgängen ist die Militärregierung durch den Chef der damaligen badischen Justiz verständigt worden. Die Ermittlungen der Militärregierung haben jedoch zu keinem Ergebnis geführt“.
- Karl Fesenmeyer. Man kann zu diesen 5 Morden auch den Mord am ehemaligen Ortsgruppenleiter der NSDAP von Bischoffingen, Karl Fessenmeyer, hinzufügen, der in einer Sandgrube auf dem Weg von Gündlingen nach Rimsingen erschossen wurde;
- Gustav Menger, Hauptlehrer aus Ihringen, stellv. Ortsgruppenleiter von Ihringen, der ebenfalls „en passant“ erschossen wurde.

Frau Wohlrab - übernehmen Sie!

Seit rund zehn Jahren wurde die Forderung nach einem Dokumentationszentrum in Freiburg, das sich kritisch und wissenschaftlich fundiert mit der lokalen und regionalen Geschichte des Nationalsozialismus beschäftigt, seitens verschiedener zivilgesellschaftlicher Initiativen, allen voran „Stolpersteine e.V.“ und die Initiative „Freiburg braucht eine Mahn- und Gedenkstätte“, regelmäßig wiederkehrend formuliert. Die positive Resonanz auf die Ausstellung „Freiburg im Nationalsozialismus“, die im Augustinermuseum von Ende November 2016 bis Oktober 2017 zu sehen war, bewies erneut das große Interesse an der Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen System und dessen Terror in Freiburg. In einer fraktionsübergreifenden Initiative aus dem Gemeinderat wurde mit Antrag vom 21.11.2017 der politische Wunsch formuliert, ein NS-Doku- und Infozentrum in Freiburg einzurichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Konzeption vorzulegen. Am 24.07.2018 wurde die Einrichtung eines Dokumentationszentrums Nationalsozialismus durch den Gemeinderat beschlossen. Das „Dokumentationszentrum Nationalsozialismus Freiburg Gedenk- und Lernort“  im ehemaligen Rotteckhaus/Verkehrsamt wird geleitet von Dr. Julia Wohlrab.

Eine ihrer ersten Aufgaben müßte es sein, im Namen der Stadt Freiburg die französischen Behörden um Durchsicht der französischen Archive und danach um Herausgabe aller mit dem Mord an OB Kerber zusammenhängenden Dokumente zu bitten. Unabhängig von der Frage, was alle die hier genannten Personen während der nationalsozialistischen Diktatur an Verbrechen und Grausamkeiten selbst verübt oder befohlen haben (Kerber zum Beispiel war an der Deportation der Freiburger jüdischen Gemeinde am 23. Oktober 1940 in das Internierungslager Gurs der Vichy-Regierung beteiligt) gibt es keinerlei Rechtfertigung für diese „Hinrichtungen“ vermutlich durch französische Besatzungssoldaten nach ihrer Gefangennahme. In den französischen Akten im Archiv Courneuve gibt es für die Zeit zwischen April und September 1945 zahlreiche Dokumente, die aussagen, dass zeitweise anarchische Zustände herrschten, weil jeder Offizier tun und lassen konnte, wie ihm beliebte. Das kann man in den genannten Fällen nur beweisen, wenn man die französischen Akten für diese Willkür- oder Racheakte in die Hand bekäme. Es fehlen alle Befragungsprotokolle während der Internierung von Kerber, Traub etc. durch die französischen Besatzungsbehörden, bzw. der Surete Militaire; es fehlen die Unterlagen für die sicherlich von der Militärbehörde angeordneten „Ausführungen“ , und wie die französischen Behörden darauf reagiert haben, dass diese Personen „verschwunden“ waren und warum sie niemand „suchte“. Daraus ließe sich eventuell ein Ablauf der Geschehnisse bis zu ihrem Tode rekon-struieren und zumindest diejenigen Dienststellen und Akteure benennen, in deren Händen sich die Personen befunden haben. Im Falle Kerber konnten alle deutschen Akten bis November 1945 wieder aufgefunden werden. Die deutschen Akten setzen aber erst mit dem Auffinden der Leiche ein und reichen bis zur Identifizierung der Leiche als Kerber. Das „danach“ fehlt. Hier wäre die Stadt Freiburg – auch in Hinsicht auf das einzurichtende Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus – gefordert, um Einsicht in diese zweifellos existierenden Akten, bzw. um die energische Suche nach ihnen, zu bitten.